Wählbarkeit in den BR - von wann bis wann rechnet die 6-Monatsfrist?
Hallo und guten Tag, folgendes Problem möchte ich schildern, unser Unternehmen hat am 01.09.2005 15 MA eines insolventen Unternehmens (keinerlei Bezug zu unserer Unternehmensgruppe) per Personalüberleitung übernommen. Die Wahlen zum BR sind am 06.03.2006. Zum Zeitpunkt des Wahlausschreibens und der Einreichung der Wahlvorschlagslisten waren diese MA nicht wählbar (keine 6 Monate im Unternehmen). Zum Zeitpunkt der Wahl sind es aber 6 Monate. Wie muss man damit umgehen? Danke für die Hilfe, Gruß angelo
Community-Antworten (1)
22.02.2006 um 11:57 Uhr
Hallo Angelo, der Zeitpunkt der Wahl ist ausschlaggebend.
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