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Dieser Beitrag ist vor 6 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Arbeitszeit / Wechselschicht

J
Jbw
Nov 2019 bearbeitet

Hallo. Ich bekomme seit ca einen jahr ständig die spät und nachtschicht aufgebrummt.

Laut Arbeitsvertrag bin ich nur bei Bedarf Wechselschicht zu leisten. Nun ist es so, das gewisse Mitarbeiter nur frühschicht machen obwohl diese Wechsel Schicht machen müssen laut Vertrag.

Frühschicht bekomme ich nur wenn es keine auslastung gibt oder ein gewisser Mitarbeiter nachtschicht machen möchte.

Der Betriebsrat hat den Abteilungsleiter drauf angesprochen. Dieser meinte das das so wohl nicht stimme.

Auch ich habe bereits ein Gespräch mit dem AG und Betriebsleiter geführt, das war vor 6 Monaten, seit dem ist nichts passiert, obwohl dieser mir versprochen hat sie würden sich drum kümmern.

Nun habe ich nächste Woche frühschicht. Aber auch nur wieder, weil dieser eine Mitarbeiter wieder nachtschicht machen will..

Wäre es hier langsam ratsam den Weg zum Rechtsanwalt zu gehen? Denn ich und auch der Betriebsrat haben versucht dieses Problem diplomatisch zu klären, wobei man nur auf Taube Ohren gestoßen ist. Mfg

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Community-Antworten (8)

C
celestro

15.11.2019 um 14:13 Uhr

"Denn ich und auch der Betriebsrat haben versucht dieses Problem diplomatisch zu klären, wobei man nur auf Taube Ohren gestoßen ist."

Hier läuft wohl gewaltig etwas schief. Der BR ist bei der Schichtplanung in der Mitbestimmung. Die Schichtpläne sind also dem BR vorzulegen und der muss die "absegnen". Das also überhaupt Schichtpläne zu den Mitarbeitern gelangen, die so "falsch" geartet sind, ist mMn ein Versäumnis der Kontrollaufgaben seitens des BR.

K
Kjarrigan

15.11.2019 um 14:47 Uhr

Du hast Anspruch auf arbeitsvertragsgemäße Beschäftigung. Da wir den Wortlaut nicht kennen ist es schwer etwas dazu zu sagen. Bisher schreibst du, das du Wechselschicht nur bei Bedarf machen muss - also müßest du eigentlich grundsätzlich in der nur Früh oder nur Spätschickt eingeteilt sein.

Dann frage ich mich allerdings, was ein Rechtsbestand erreichen soll - das du doch regelmäßig wechseln kannst?

und celestro hat völlig recht - Der BR genehmigt die Dienstpläne. Der BR kann damit auch für ein ausgewogenes Verhältnis sorgen. Aber halt auch immer nur unter Berücksichtigung dessen was die Arbeitsverträge hergeben. Es kann ja durch sein, dass Kollegen in ihren AV stehen haben, dass sie nur Frühschicht haben. Auch andere Aspekte muss der BR berücksichtigen (z.B. Schwerbehinderung, Vereinbarung Familie und Beruf etc) Bei reiner Willkür kann er eingreifen - indem er den Dienstplan ablehnt

N
nicoline

15.11.2019 um 15:45 Uhr

Der Betreibsrat kann nicht nur bei reiner Willkür einen Dienstplan ablehnen, er ist sogar in der Mitbestimmung bei "wer in welcher Schicht" arbeitet. Und da sollte Er muss dieses Mitbestimmungsrecht nur ausüben und sabei auf eine gerechte Verteilung achten. Wenn er das nicht tut, bleibt dir nur der Weg zum Anwalt. Zunächat aber würde ich den BR nochmal fragen, warum er seine Mitbestimmungsrechte nicht wahrnimmt.

J
Jbw

15.11.2019 um 17:57 Uhr

Danke schon mal für eure Antworten.!

Ich merke das da viele Faktoren eine Rolle spielen deswegen versuche ich es mal so detailliert wie möglich zu beschreiben.

Wir sind in der Abteilung 15 Mitarbeiter Davon sind 13 verpflichtet Wechsel Schicht zu leisten. 1 ist bei Bedarf (ich) 1 Person brauch nur die tagesschicht machen

Im durschnitt sind 9-10 Mitarbeiter in der Frühschicht 3-4 in der spätschicht 1-2 in der Nachtschicht

Bei spätschicht bin ich die einzig gelernte Fachkraft dort und muss somit die komplette Arbeit auffangen (Maschinen einstellen Produktion überwachen etc) Wobei in der Frühschicht regelmäßig 4 gelernte Fachkräfte sind die Wechselschicht leisten müssen.

In meinen AV steht Wort wörtlich : bei Bedarf verpflichtet sich der Mitarbeiter mehr Arbeit sowie Wechselschicht zu leisten. Dieser kann danch wie gewohnt in die Tagesschicht eingesetzt werden.

Mehr steht dort nicht, auch keine arbeittszeiten. Diese sind in der betriebsvereinbahrung die ich angeblich unter schrieben haben soll zu meinen AV. Doch ich habe sowass nie bekommen geschweige denn unterschrieben. Nun versuche ich schon seit über eine Woche diese zu bekommen wo ich unterschrieben haben soll, werde jedoch ständig vertröstet das man sich drum kümmert. Wichtig zu wissen ist hierbei noch das diese in den letzten 9 Jahren 3 mal geändert wurde auch hier hab ich nix unterschrieben. Zudem steht in der BV auch wie Überstunden bezahlt und vergütet werden. Ich habe solangsam ehr das Gefühl, das hier so einiges falsch läuft. Und sich auf die Kosten der Mitarbeiter bereichert.

Mfg

J
Jbw

15.11.2019 um 18:18 Uhr

Ich habe diesen mehrmals angesprochen jedoch kam immer nur als Antwort :Wir haben es angesprochen, mehr könnte man nicht tun. Also es wurde Seiten des Betriebsrat reagiert jedoch handeln diese nicht konsequent. Mehr als ein kurzes Gespräch mit den Abteilungsleiter und Betriebsleiter wurde nicht geführt.

C
celestro

15.11.2019 um 18:26 Uhr

eine Betriebsvereinbarung gilt auch ohne das Du die unterschreiben musst. Nur muss der Arbeitgeber diese irgendwo auslegen, damit man sich die BV anschauen kann.

"Und sich auf die Kosten der Mitarbeiter bereichert."

Wenn Du der Einzige bist, der dauernd späte Schichten machen muss wüsste ich nicht, wie die Firma sich damit bereichern sollte.

J
Jbw

15.11.2019 um 19:01 Uhr

Wenn Du der Einzige bist, der dauernd späte Schichten machen muss wüsste ich nicht, wie die Firma sich damit bereichern sollte.

Sorry mein Fehler, die galt zum Thema Bezahlung der Überstunden. Kann der AG denn einfach diese verändert? Beispiel das Überstunden nich mehr bezahlt werden und auch ohne Zuschläge? Einfach so von jetzt auf gleich.?

C
celestro

16.11.2019 um 00:11 Uhr

das kann er weder "von jetzt auf gleich", noch kann er das einseitig "überhaupt irgendwann" ändern. Die einzige Möglichkeit wäre, er erhöht Dein Gehalt derart, dass Überstunden mit solch fetter Kohle "zum guten Ton" gehören. Ansonsten nicht ....

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