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Fristverlängerung wegen zweiter Liste ?

M
Münchner
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, Betriebsratswahl- Bis kurz vor abgabeschluß bestand bei uns nur eine Liste.( personenwahlrecht). 1 Stunde vor Anmeldeschluß ist eine zweite Liste aufgetaucht. Jetzt gilt Listenwahlrecht, nur eine Stimme. Da auf der Liste eins etwa 40 Personen stehen haben über die hälfte keine chance mehr in den Betriebsrat zu kommen. Gibt es die Möglichkeit einer Fristverlängerung bzw noch die Möglichkeit die Listenreihenfolge zu ändern? Wahlverfahren hat sich ja auch geändert. Danke Ein Münchner

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Community-Antworten (1)

K
Kölner

18.03.2006 um 13:48 Uhr

Keine Nachfrist, keine Chance und leider auch im Vorfeld die WO nicht ausreichend studiert! Dann gibt es ja mal eine richtig neue Durchmischung in Eurem BR...

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