Fristlose Kündigung BR-Ersatzmitglied ohne Angabe von Gründen - Wer kennt sich aus und weiß Rat?
Hallo liebe Leute ! Am Dienstag 22.7. wurde mir fristlos gekündigt, ohne eine Anhörung des BR und mit einem Einzeiler ohne Angabe von Gründen. Ich selbst bin Ersatzmitglied und habe zuletzt im Frühjahr an einer BR-Sitzung teilgenommen. Ich bin 53 und seit 18 Jahren in der Firma beschäftigt, alleinerziehender Vater von 2 Kindern (15 und 17-jährigen Schülern). Der Kündigung vorausgegangen war ein 5 -minütiges Gesprach am Freitag, in dem man mir den Entschluß der Geschäftsleitung sich von mir aus betriebsbedingten Gründen trennen zu wollen , mitteilte und ein weiteres Gespräch am Montag, bei dem mir eine Abfindung (18x halbes Bruttomonatsgehalt) angeboten wurde. Ich habe mir im Gespäch vorbehalten mich vor einer Zusage rechtlich zu informieren.
Letzies Jahr 2 Abmahnungen ( 1x wg verspäteter Abgabe einer Krankmeldung und 1x wegen eines fachlichen Fehlers . ) Bin Gewerkschaftsmitglied und Kündigungsschutzklage wird kommende Woche eingereicht. Mir klappert trotz eigentlich bester Chance ordentlich die Muffe vor der Zukunft Wer kennt sich aus und weiß Rat ?
Grüße
Community-Antworten (6)
26.07.2008 um 02:04 Uhr
@Geronimo,
du solltest eigentlich wissen, dass eine Kündigung ohne Anhörung des BR unwirksam ist. Wegen des nachwirkenden Kündigungsschutzes ist eine betriebsbedingte Kündigung auch nicht möglich. Die Abmahnungen haben hier auch keine Wirkung. Ob du die Abfindung nimmst und gehst musst du selbst wissen. Probleme beim Arbeitslosengeld kann es dann natürlich geben.
26.07.2008 um 19:00 Uhr
Hallo Geronimo, eines versteh ich aber nicht ganz, Du hast ein Schreiben mit einer fristlosen Kündigung bekommen, die aber lt. Gespräch eine betriebsbedingte sein soll, was denn nun aus betriebsbedingten Gründen kann keine fristlose Kündigung erfolgen. Außerdem wenn Du noch im Frühjahr an einer Betriebsratssitzung teilgenommen hast, kannst Du sowieso nicht ordentlich gekündigt werden, denn Du hast 1 Jahr lang ab Datum Teilnahme einen besonderen Kündigungsschutz . Egal was für eine Kündigung es auch immer sein mag - o h n e - Betriebsratsanhörung geht gar nichts. Wenn Du Dich natürlich auf einen Aufhebungsvertrag ,hier spricht das Angebot einer Abfindung dafür, dann ist das Deine Sache. In Anbetracht Deiner persönlichen Angaben würde ich mir das aber gut überlegen. Gruß Rosemarie
26.07.2008 um 20:02 Uhr
@Geronimo, jetzt die Nerven bewahren! Verständlich, dass dir die Düse geht...... Wir sind hier alle keine Richter und die genauesten Umstände kennen wir alle nicht. Aber so wie du die Lage beschreibst, würde ich mir keine Sorgen machen! Fakt ist jedenfalls, dass du normalerweise nicht gekündigt werden kannst, ohne Anhörung schon gleich gar nicht! Die Kündigungsschutzklage einzureichen ist jetzt das wichtigste! Alles andere kannst du nur abwarten!
@Catweazle, Rosemarie, dass Geronimo auch nur annähernd überlegt die Abfindung anzunehmen bezweifle ich stark........
26.07.2008 um 21:56 Uhr
Hallo,
hast Du schon mit dem Betriebsrat gesprochen, ob die ihre Zustimmung zur Kündigung erteilt haben? (Man weiß ja nie, was in den einzelnen Gremien so vorkommen mag) Falls nein, würde ich den BR mal gabz schnell in die Spur schicken, ein ernstes Wort mit dem AG zu reden. Mal abgesehen davon, dass bei dem geschilderten Fall sowieso nichts zusammenpasst (Kündigungsschutz BR, betriebsbedingte Kündigung, Abmahnung). Vor Gericht hast Du sicher gute Karten! Ich denke hier verfolgt Dein AG mal wieder die beliebte Taktik: Ich versuche es einfach mal, evtl. ist der Kollege ja dumm genug sich nicht zu wehren. (Nach Ansichts unsereres Anwaltes funktioniert das in der Hälfte der Fälle).
27.07.2008 um 13:33 Uhr
Geronimo, zur Abfindung: 18 x 0,5 Monatsgehälter Abfindung sind keine besondere Anerkenntnis des Arbeitgebers. Vielmehr ist das die gesetzlich "empfohlene" Summe lt. § 1a Kündigungsschutzgesetz ( "(2) 1Die Höhe der Abfindung beträgt 0,5 Monatsverdienste für jedes Jahr des Bestehens des Arbeitsverhältnisses. ... 3Bei der Ermittlung der Dauer des Arbeitsverhältnisses ist ein Zeitraum von mehr als sechs Monaten auf ein volles Jahr aufzurunden."). Auch bei Erstreitung einer Weiterbeschäftigung ginge die Abfindung nicht verloren. Aber wie oben schon empfohlen, nicht aufgeben und das Arbeitsgericht arbeiten lassen.
28.07.2008 um 00:22 Uhr
Bleib ganz ruhig und lass Dich nicht beirren. Unbedingt klagen, Du hast beste Aussichten, dass die Kündigung für unwirksam erklärt wird. Ersatzmitglied und alleinerziehender Vater von zwei Schülern. Als BRM mit 2 Schülern habe ich auch gerade meine Klage gewonnen und wurde wieder eingestellt. Wenn die Güteverhandlung scheitert, geht´s in den Kammertermin, auch wenn das, wie bei mir, über 5 Monate dauerte. Jetzt meldest Du Dich erstmal arbeitslos. Wenn Du gewonnen hast, verlangt das AA die gezahlten Gelder von der Firma zurück und Du erhälst die Differenz von Deiner Firma nachgezahlt. Du musst nur wissen, ob Du nach gewonnener Klage überhaupt noch in der Firma arbeiten möchtest. Um so größer die Fa. ist, umso einfacher das Ganze. Wir sind fast 1000 MA. Da seh ich den GF eh selten. Meine eigentlichen Kollegen haben sich riesig gefreut, als ich wieder kam. Alles Gute.
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