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Dieser Beitrag ist vor 18 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

ERA-Reklamation erfolgreich-Nachzahlung - ab wann?

E
ERAlinchen
Nov 2016 bearbeitet

Bei uns wurde im Juli 2007 ERA eingeführt. Ich habe dann gleich reklamiert (Entgeltgruppe und fehlende Belastungszulage) Jetzt hat die PAKO endlich entschieden. Ich bekomme eine EG höher und 2 Punkte Belastungszulage. Im TV ERA Badenwürtemberg steht, dass die höhere Entgeltgruppe ab dem Zeitpunkt der Reklamation gilt. Bedeutet das, dass der AG die Differenz seit Juli 2007 nachzahlen muss? Und was ist mit der Belastungszulage? Bekomme ich die rückwirkend nachgezahlt? Ich denke schon, oder?

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Community-Antworten (1)

W
w-j-l

06.05.2008 um 11:42 Uhr

Üblicherweise ist es so, dass ein Anspruch dann nicht unter tarifliche Ausschlussfristen fällt, wenn er geltend gemacht wurde. Du müßtest also alles seit Juli 2007 nachbezahlt bekommen. Falls das nicht so ist, dann mußt Du gleich wieder reklamieren, sonst läuft eine eventuelle tarifliche Ausschlussfrist erneut los.

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