Beratung mit Arbeitgeber - darf Arbeitgeber unsere Sekretärin zur Protokollführung einladen?
hallo, ich bin mitglied eines betriebsrates ( 3 mitglieder). zur besprechung mit dem arbeitgeber nimmt jedesmal unsere sekretärin zur protokollführung teil. diese wird von unserem chef eingeladen. darf er das und wo steht das er dies zu unterlassen hat.
Community-Antworten (5)
05.05.2008 um 22:14 Uhr
Wieso soll er das nicht dürfen? Das Monatsgespräch mit dem AG ist keine BR-Sitzung.
Macht ggf. euer eigenes Protokoll, und sendet ihm das zur Kenntnisnahme und Kommentierung zu. Das sollte er mit seinem Protokoll übrigens auch machen.
05.05.2008 um 22:30 Uhr
@w-j-l, was meint dann Däubler mit - "Der AG ist nicht berechtigt, zu den Besprechungen unmittelbar eine betriebsratsfremde Person zur Protokollführung heranzuziehen..... " § 74 BetrVG - II. Monatliche Besprechungen, RN. 5 ??
06.05.2008 um 12:18 Uhr
@ML: Wenn Du den DKK grad in der Hand hast: Sagst Du Oskar und uns noch, wer gesagt hat, dass das zu unterbleiben hat? (Gibt es ein Gericht + Aktenzeichen oder ist das Däubler-Privatmeinung und lediglich das BAG steht unter "aA"?)
06.05.2008 um 12:53 Uhr
Mona-Lisa, oskar kann seinem AG ja diesen Kommentarteil aus DKK vorlegen. Hatte ich übersehen. Interessant ist allerdings, dass sich die anderen Kommentare (Fitting, Richardi, Erfurter, ...) zur dieser doch nicht mehr ganz jungen Entscheidung (1987) des ArbG Hersfeld(!) nicht äußern.
Die Auffassung dieses Gerichts ist m.E. auch nicht vereinbar mit der Formlosigkeit des Monatsgesprächs und mit der Möglichkeit des AGs, beliebige andere "sachverständige", betriebsratsfremde Personen zu diesem Gespräch zu laden.
06.05.2008 um 13:46 Uhr
Ich habs jezze nich im Kopf, aber in einer der letzten "Betriebsrat-Aktuell" ist ein Urteil vom LAG? Hassenichgesehn drin, was eine "externe Person nicht zulässt... ein BAG Urteil dazu habe ich nicht gefunden...
dann noch dieses:
Der Arbeitgeber ist nicht berechtigt, zu den monatlichen Besprechungen mit dem Betriebsrat gemäß § 74 Abs. 1 BetrVG unmittelbar eine(n) betriebsratsfremde(n) Mitarbeiter(in) zur Protokollführung hinzuzuziehen.
ArbG Bad Hersfeld 8.1.1987 – 1 BV 11/86 = BB 1987, 2452
ich werde gleich nochmal im Büro suchen...
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