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Dieser Beitrag ist vor 6 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Betriebsvereinbarung im Alleingang

K
Kira2006
Nov 2019 bearbeitet

Hallo Ihr Lieben,

bei uns wurden zum Ende dieses Jahres 5 BV’s vom Arbeitgeber gegenüber dem GBR gekündigt, (ja, es waren BV´s für die der Gesamtbetriebsrat zuständig ist).

Nun wurden bereits 2 BV´s vom GBV im Alleingang mit dem Arbeitgeber neu abgeschlossen. Eine weitere liegt zur Unterschrift beim Arbeitgeber vor. Diese Betriebsvereinbarungen standen nie in einer Tagesordnung, wurden nie im GBR beraten, und es liegt nachweislich auch kein Beschluss vor. Für mich ist das eine grobe Pflichtverletzung. Wie soll ich als Mitglied des GBR darauf reagieren, nachdem Kritik an diesem Verhalten auf der letzten GBR Sitzung ignoriert wurde. Soll ich den Arbeitgeber informieren?

Sollen wir im BR die Entsendung des Gesamtbetriebsratsvorsitzenden zurückziehen, oder ist das zu „hart“ ?

Was würdet ihr in solch einem Fall machen?

Liebe Grüße aus Berlin

24602

Community-Antworten (2)

K
kratzbürste

14.11.2019 um 08:34 Uhr

Ihr solltet unbedingt dem AG mitteilen, dass die Vereinbarungen den Ansprüchen des § 77 BetrVG nicht genügen, da es an einem Beschluss mangelt und die Vereinbarungen daher nicht gültig sind.

C
celestro

14.11.2019 um 10:51 Uhr

"Sollen wir im BR die Entsendung des Gesamtbetriebsratsvorsitzenden zurückziehen, oder ist das zu „hart“ ?"

1.) Den GBR-V könnt Ihr nicht entsandt haben, der wird ja innerhalb des GBR bestimmt.

2.) Viele Möglichkeiten habt Ihr nicht, daher ist es mMn auch nicht zu hart, die Entsendung zurückzuziehen.

"Für mich ist das eine grobe Pflichtverletzung."

Auf jeden Fall!

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