Gesamtbetriebsrat - welchen Einfluß hat der GBR auf die Beschlüsse vom Betriebsrat?
welchen Einfluß hat der Gesamtbetriebsrat auf die Beschlüsse vom Betrriebsrat . Zum Beispiel Betriebsrat sagt Sonntagsarbeit nein Gesamtbetriebsrat sagt ja .....wie gehts jetzt weiter.
Community-Antworten (4)
02.05.2008 um 19:23 Uhr
Hallo Petra, der Gesamtbetriebsrat ist nur dann zuständig, wenn es sich um eine Angelegenheit handelt, die das Gesamtunternehmen oder mehrere Betrieb des Unternehmens betrifft (§ 50 I 1 BetrVG) und die einzelnen Betriebsräte das Problem nicht in ihren Betrieben regeln können. D. h., der Gesamtbetriebsrat ist eigentlich nie zuständig, auch wenn der das anders sieht. Schließt der GesamtBR eine Gesamtbetriebsvereinbarung über die Sonntagsarbeit ab, so ist diese unwirksam und nicht bindend. MfG Theodor
02.05.2008 um 20:06 Uhr
@theodor Hm , bist du sicher?
02.05.2008 um 21:18 Uhr
petra, es kommt im Wesentlichen darauf an, ob die Sonntagsarbeit das ganze UN betrifft und auch nur im Gesamten geregelt werden können (wenn z.B. mehrere Betriebe an der Herstellung des "Sonntagsprodukts" beteiligt sind) oder ob es nur den einzelnen Betrieb betrifft. Wer also originär zuständig ist.
02.05.2008 um 23:06 Uhr
@theodor ...nach allem was Immi schrieb, müsste Dir eine riesengroßes Leuchtmittel erstrahlen. Ist dem so?
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