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Beschäftigungsverbot seitens des Arbeitgebers (Schwangerschaft) - der würde die Kosten ( Lohnfortzahlung usw.) von einer Stelle wiederbekommen?

K
Kami.West
Jan 2018 bearbeitet

hallo, haben folgendes problem: eine Mitarbeiterin in unseren Betrieb ist Schwanger und nicht einsetzbar auf einen anderen Arbeitsplatz, da dieses für Sie eine gefährdung darstellt. Ihre Ärztin hat uns mitgeteilt das Sie sie nur ein Arbeitsverbot ausstellen kann, wenn vorzeitige Wehen oder Blutungen auftretten. Aber Sie hat gesagt der Arbeitgeber hat die möglichkeit ein Arbeitsverbot auszusprechen. Dieser würde auch die dadurch entstehenden Kosten ( Lohnfortzahlung usw.) von einer Stelle wiederbekommen. Meine Frage nun, wer weiss etwas von dieser möglichkeit und an welcher Stelle oder an wenn sich unser Arbeitgeber wenden muss?

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Community-Antworten (5)

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Immie

02.05.2008 um 11:37 Uhr

@Kami.West §3 und §4 Mutterschutzgesetz könnten helfen...ansonsten fragt bei der zuständigen Aufsichtsbehörde nach. Bei uns laufen die dann auf und besichtigen den Arbeitsplatz.

P
pehoe

02.05.2008 um 16:45 Uhr

Kami, West Das Stimmt so. Der Arbeitgeber hat gegenüber dem Arbeitnehmer eine Fürsorgepflicht, deshalb kann er ein Beschäftigungsverbot anordnen.wird bezahlt über die Krankenkasse.

K
Kami.West

04.05.2008 um 11:28 Uhr

Hallo, das problem wurde gelöst. Die Krankenkasse hat sich eigeschaltet und durch den Arbeitsmedizinischendienst ein Arbeitsverbot rückwirkend ausgesprochen. Danke für die Hilfe eurerseits.

K
Kölner

04.05.2008 um 13:33 Uhr

@pehoe Aber nicht das wir uns missverstehen...ein Beschäftigungsverbot trifft in der Regel den AG (kostentechnisch) ziemlich alleine.

K
Kami.West

04.05.2008 um 21:28 Uhr

Kölner, laut aussage der Krankenkasse werden die Kosten über ein Fond der Krankenkasse zurückbezahlt. Falls der Arbeitgeber diese von der selben einfordert oder den betreffenden Antrag stellt. Bloss wissen wenige Arbeitgeber von dieser möglichkeit, und behaupten dann Sie würden auf den Kosten sitzen bleiben.

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