W.A.F. LogoSeminare

Kündigungsschutz - bleibt der immer noch, wenn der Betriebsrat der Kündigung zustimmt?

S
SAIDI
Jan 2018 bearbeitet

hallo ,zusammen- bleibt der kundigung schutz immer noch,wenn der betriebsrat kundigung zustimmt.?

SAIDI

7.267010

Community-Antworten (10)

H
Husky68

01.05.2008 um 14:01 Uhr

Hallo SAIDI, wer soll gekündigt werden und warum ? Ein bischen mehr infos muss schon sein. MFG Husky68

P
palmer

01.05.2008 um 14:19 Uhr

das sollte ein ersatz mitglied vom BR gekundig werden,der letzten monaten ordentliche sitzung teilgenommen hat-

M
Mona-Lisa

01.05.2008 um 14:27 Uhr

@palmer, wenn das Ersatzmitglied nicht gerade gestohlen hat, gilt der Kündigungschutz - mindestens bis einem Jahr nach der Sitzung!

P
PALMER

01.05.2008 um 14:37 Uhr

nein nicht gestohlen,nur krankheit begrundet- aber betriebsrat hat kundigung zugestimmt,wie kundigung schutz bleibt,? sollte es mein gehalt weiter bezahlt werden,oder mus ich arbeitsamt melden ? WEIL IN FALL:KUNDIGUNG SCHUTZ: arbeitsverhältnis ist noch nicht aufgelöscht.aber was bedeutet das,zugestimmte kundigung vom betriebsrat ?

PALMER

S
Stella

01.05.2008 um 16:37 Uhr

Hallo SAIDI, grundsätzlich sollte der BR nie einer Kündigung zu stimmen. Und Krankheit ist kein Grund für die Zustimmung des BR. Wart ihr nie auf einem Seminar? Ihr als BR solltet die Mitarbeiter vor Kündigungen schützen!!!!!! Gut, das ich nicht bei euch arbeite.

Stella

J
jotim

02.05.2008 um 21:10 Uhr

Da gibts nur einen Weg: Sofort Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einreiche!!!

K
Kölner

02.05.2008 um 23:20 Uhr

@palmer Wenn der BR zugestimmt hat und nicht umgehend eine KSch-Klage eingereicht hat, dann war es das... ...und bis zu einer rechtsgültigen Entscheidung ist Dein Fortbestand im Betrieb auch nicht mehr vorhanden.

W
w-j-l

06.05.2008 um 18:15 Uhr

Kölner, ist das wirklich von Dir? Hast Du das noch mit Nachwirkungen vom 1. Mai formuliert? Inhaltlich ist es ja o.k, aber.....?!

K
Kölner

06.05.2008 um 20:21 Uhr

@w-j-l Jepp... ...ein "Du" fehlt. Was noch?

W
w-j-l

06.05.2008 um 22:10 Uhr

"und bis zu einer rechtsgültigen Entscheidung ist Dein Fortbestand im Betrieb auch nicht mehr vorhanden" ... ist auch ein rhethorisches Meisterwerk ;-))

Ihre Antwort