Kündigungsschutz - bleibt der immer noch, wenn der Betriebsrat der Kündigung zustimmt?
hallo ,zusammen- bleibt der kundigung schutz immer noch,wenn der betriebsrat kundigung zustimmt.?
SAIDI
Community-Antworten (10)
01.05.2008 um 14:01 Uhr
Hallo SAIDI, wer soll gekündigt werden und warum ? Ein bischen mehr infos muss schon sein. MFG Husky68
01.05.2008 um 14:19 Uhr
das sollte ein ersatz mitglied vom BR gekundig werden,der letzten monaten ordentliche sitzung teilgenommen hat-
01.05.2008 um 14:27 Uhr
@palmer, wenn das Ersatzmitglied nicht gerade gestohlen hat, gilt der Kündigungschutz - mindestens bis einem Jahr nach der Sitzung!
01.05.2008 um 14:37 Uhr
nein nicht gestohlen,nur krankheit begrundet- aber betriebsrat hat kundigung zugestimmt,wie kundigung schutz bleibt,? sollte es mein gehalt weiter bezahlt werden,oder mus ich arbeitsamt melden ? WEIL IN FALL:KUNDIGUNG SCHUTZ: arbeitsverhältnis ist noch nicht aufgelöscht.aber was bedeutet das,zugestimmte kundigung vom betriebsrat ?
PALMER
01.05.2008 um 16:37 Uhr
Hallo SAIDI, grundsätzlich sollte der BR nie einer Kündigung zu stimmen. Und Krankheit ist kein Grund für die Zustimmung des BR. Wart ihr nie auf einem Seminar? Ihr als BR solltet die Mitarbeiter vor Kündigungen schützen!!!!!! Gut, das ich nicht bei euch arbeite.
Stella
02.05.2008 um 21:10 Uhr
Da gibts nur einen Weg: Sofort Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einreiche!!!
02.05.2008 um 23:20 Uhr
@palmer Wenn der BR zugestimmt hat und nicht umgehend eine KSch-Klage eingereicht hat, dann war es das... ...und bis zu einer rechtsgültigen Entscheidung ist Dein Fortbestand im Betrieb auch nicht mehr vorhanden.
06.05.2008 um 18:15 Uhr
Kölner, ist das wirklich von Dir? Hast Du das noch mit Nachwirkungen vom 1. Mai formuliert? Inhaltlich ist es ja o.k, aber.....?!
06.05.2008 um 20:21 Uhr
@w-j-l Jepp... ...ein "Du" fehlt. Was noch?
06.05.2008 um 22:10 Uhr
"und bis zu einer rechtsgültigen Entscheidung ist Dein Fortbestand im Betrieb auch nicht mehr vorhanden" ... ist auch ein rhethorisches Meisterwerk ;-))
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