Betriebszusammenführung und Kündigungsschutz
Hallo!Bei uns findet eine Zusammenführung von zwei Betrieben (laut BVG) statt. In einem der Betriebe gibt es einen BR im anderen nicht. Es soll keine Entlassungen geben, aber Angebote in anderen Betrieben der Firma-bundesweit. Wir konnten bis jetzt nicht herausfinden, inwiefern wir als BR davon betroffen sind oder sich unser Kündigungsschutz auch auf die Versetzung bezieht. Also Kündigungsschutz ja, aber was ist mit einer Versetzung oder müssen wir derartige Angebote annehmen, damit unser Kündigungsschutz bestehen bleibt? Danke schon jetzt mal vorab
Community-Antworten (2)
18.03.2008 um 13:53 Uhr
alle Info's zum Thema Betriebsübergang, Betriebsänderung sollten euch helfen; schaut mal unter Googl nach; am besten ihr fasst den Beschluss, euch durch einen Fachanwalt beraten zu lassen; da hängen doch bestimmt viel mehr Arbeitsplätze dran als nur eure eigenen;
19.03.2008 um 11:20 Uhr
Hallo Stella,
schau dir dazu auch bitte den § 103 Abs. 3 BetrVG an.
Eine Versetzung die zum Verlust des BR Mandats führt, bedarf der Zustimmung des BR , außer der betroffene MA ist damit einverstanden.
MfG Angi1
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