Hallo!Bei uns findet eine Zusammenführung von zwei Betrieben (laut BVG) statt. In einem der Betriebe gibt es einen BR im anderen nicht. Es soll keine Entlassungen geben, aber Angebote in anderen Betrieben der Firma-bundesweit. Wir konnten bis jetzt nicht herausfinden, inwiefern wir als BR davon betroffen sind oder sich unser Kündigungsschutz auch auf die Versetzung bezieht. Also Kündigungsschutz ja, aber was ist mit einer Versetzung oder müssen wir derartige Angebote annehmen, damit unser Kündigungsschutz bestehen bleibt?
Danke schon jetzt mal vorab