Erstellt am 18.03.2008 um 12:53 Uhr von uhu
alle Info's zum Thema Betriebsübergang, Betriebsänderung sollten euch helfen; schaut mal unter Googl nach; am besten ihr fasst den Beschluss, euch durch einen Fachanwalt beraten zu lassen; da hängen doch bestimmt viel mehr Arbeitsplätze dran als nur eure eigenen;
Erstellt am 19.03.2008 um 10:20 Uhr von Angi1
Hallo Stella,
schau dir dazu auch bitte den § 103 Abs. 3 BetrVG an.
Eine Versetzung die zum Verlust des BR Mandats führt, bedarf der Zustimmung des BR , außer der betroffene MA ist damit einverstanden.
MfG
Angi1