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Betriebszusammenführung und Kündigungsschutz

S
stella
Jan 2018 bearbeitet

Hallo!Bei uns findet eine Zusammenführung von zwei Betrieben (laut BVG) statt. In einem der Betriebe gibt es einen BR im anderen nicht. Es soll keine Entlassungen geben, aber Angebote in anderen Betrieben der Firma-bundesweit. Wir konnten bis jetzt nicht herausfinden, inwiefern wir als BR davon betroffen sind oder sich unser Kündigungsschutz auch auf die Versetzung bezieht. Also Kündigungsschutz ja, aber was ist mit einer Versetzung oder müssen wir derartige Angebote annehmen, damit unser Kündigungsschutz bestehen bleibt? Danke schon jetzt mal vorab

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Community-Antworten (2)

U
uhu

18.03.2008 um 13:53 Uhr

alle Info's zum Thema Betriebsübergang, Betriebsänderung sollten euch helfen; schaut mal unter Googl nach; am besten ihr fasst den Beschluss, euch durch einen Fachanwalt beraten zu lassen; da hängen doch bestimmt viel mehr Arbeitsplätze dran als nur eure eigenen;

A
Angi1

19.03.2008 um 11:20 Uhr

Hallo Stella,

schau dir dazu auch bitte den § 103 Abs. 3 BetrVG an.

Eine Versetzung die zum Verlust des BR Mandats führt, bedarf der Zustimmung des BR , außer der betroffene MA ist damit einverstanden.

MfG Angi1

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