huhu an alle und eine gesundes neues jahr wünscht bubie.

ich hab da mal ne frage zum kündigungsschutz:

unser betrieb wird geschlossen. gekündigt werden nur die verwaltungsfunktionen, der außendienst bleibt erhalten. (ich weiß, damit wäre es eigentlich keine betriebsschließung, aber das steht auf einem anderen blatt und ist dann individualrechtlich einzuklagen, weil mit dem interessenausgleich kommen wir nicht weiter)

nun aber meine frage:

der BR bekommt die kündigungen und widerspricht diesen ordnungsgemäß.
ordnungsgemäß heisst, dass ein ersatzmitglied geladen werden muss, wenn es um die kündigungen der betriebsräte geht, da man für sich selber sowas nicht beschließen darf.

hat das ersatzmitglied damit auch den nachwirkenden kündigungsschutz erlangt, was etwas bringen würde, wenn geklagt wird, dass es sich nicht um eine betriebsschließung handelt und man neben der versetzung auf eine andere position auch den kündigungsschutz einhalten muss?

danke und mfg