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externer Bewerber

H
helle0_15
Nov 2019 bearbeitet

hallo, bei uns wurde eine Stelle intern ausgeschrieben, mit der Hoffnung da bewirbt sich intern sowieso keiner, jetzt sieht es so aus, eine Interne Bewerbung, und eine externe Bewerbung beide mit den gleichen Voraussetzungen!!

meine Frage wenn soll man nehmen???

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Community-Antworten (2)

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XYZ68

12.11.2019 um 14:45 Uhr

Schlussendlich entscheidet das der Arbeitgeber. Falls ihr der Einstellung eines externen Bewerbers nicht zustimmen wollt, stehen die möglichen Gründe in §99 BetrVG oder, so vorhanden, in einer BV.

C
celestro

12.11.2019 um 14:49 Uhr

Wieso hatte man die Hoffnung, es bewerbe sich sowieso keiner? Und wenn sich jetzt doch jemand findet, ist das doch super ... oder nicht?

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