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BR schmeißt JAV aus BR Sitzung - zu Themen, die JAV "nix angehen"?

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eumel22
Jan 2018 bearbeitet

Aus aktuellem Anlass- ich hab dazu nichts eindeutiges im BetrVG gefunden:

Kann der BR die JAV aus einer Laufenden Sitzung schmeißen, da Themen behandelt werden, die Sie Zitat "nix angehen"?

Geschehen heute- nach dem widersetzen des JAV Vorsitzenden hat der BR damit argumentiert, würde die JAV die Sitzung nicht umgehend verlassen, würde der BR eine Sondersitzung einberufen und die JAV dazu nicht einladen / ihr den Zutritt verwehren.

Auf weiteres Nachhaken hat der BR geäußert, dass die Geschäftsleitung den BR angewiesen hat uns bei bestimmten Themen zu entfernen, da uns diese nichts angehen.

Wir sind mittlerweile fest entschlossen gegen solche Verstöße des BR ( sollte dies zB einer sein was ich stark annehme ) vorzugehen. Auf gut deutsch: Verarschen können wir uns alleine. Ist der BR nun die Interessenvertretung der Geschäftsleitung oder der AN? ( Vorsicht, Rhetorik!)

Danke im Vorraus...

11.960015

Community-Antworten (15)

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carrie

01.05.2008 um 00:32 Uhr

Die JAV ist berechtigt, an den Sitzungen des Betriebsrates teilzunehmen, besondere Anträge zu stellen, bei bestimmten Beschlüssen mitzubestimmen und von ihm bestimmte Informationen zu verlangen.

Teilnahme der JAV an Betriebsratssitzungen

Die JAV ist berechtigt, an den Betriebsratssitzungen teilzunehmen. Der/die Betriebsratsvorsitzende ist verpflichtet, die JAV rechtzeitig zur Sitzung einzuladen und ihr die Tagesordnung mitzuteilen. Ob ein einzelnes JAV-Mitglied oder alle Mitglieder der JAV an der Sitzung teilnehmen können und einzuladen sind, hängt davon ab, worum es in der Betriebsratssitzung geht: Werden Angelegenheiten behandelt, die von spezieller Bedeutung für die Jugendlichen und Auszubildenden sind, kann zu diesem Tagesordnungspunkt die gesamte JAV an der Sitzung teilnehmen. Bei allen anderen Tagesordnungspunkten hat die JAV das Recht, eine/n Vertreter/in in die Sitzung zu entsenden, den/die sie selbst durch Beschluss bestimmen kann.

Das Recht auf Teilnahme an den Sitzungen betrifft nicht nur "Plenarsitzungen" des Betriebsrates, sondern auch die Ausschusssitzungen. Dies gilt jedenfalls für die Ausschüsse, die sich mit Angelegenheiten befassen, die typischerweise Jugendliche und Auszubildende betreffen (z. B. der Ausschuss für Aus- und Weiterbildung, der Personalausschuss, der Arbeitsschutzausschuss).

Möchte die JAV, dass der Betriebsrat sich mit einem JAV-Thema beschäftigt, kann sie beim Betriebsrat beantragen, dieses Thema auf die nächste Tagesordnung zu setzen. Wenn der Betriebsrat der JAV nicht entgegenkommt oder das Thema nicht von sich aus aufgreift, ist ein entsprechender förmlicher Beschluss der JAV nötig:

"Die JAV beschließt, beim Betriebsrat zu beantragen, das Thema ... auf die Tagesordnung der nächsten Betriebsratssitzung zu setzen."

Befasst sich der Betriebsrat mit Themen, die die Jugendlichen und Auszubildenden betreffen, soll er die Themen an die JAV weitergeben, damit sie dort beraten werden können.

Beteiligung an Beschlüssen des Betriebsrats

In den Sitzungen des Betriebsrats können die JAV-Mitglieder ebenso wie die Betriebsratsmitglieder mitdiskutieren. Werden Beschlüsse gefasst, die überwiegend Jugendliche und Auszubildende betreffen, ist die JAV mit all ihren anwesenden Mitgliedern stimmberechtigt.

Die JAV hat im Betriebsrat ein aufschiebendes Veto-Recht: Ist die Mehrheit der JAV-Mitglieder der Ansicht, dass ein Betriebsratsbeschluss die Auszubildenden und Jugendlichen erheblich beeinträchtigt, kann sie beim Betriebsrat beantragen, diesen Beschluss für eine Woche auszusetzen. Während dieser Woche sollen Betriebsrat und JAV, gegenfalls mit Hilfe der Gewerkschaft, versuchen, eine einvernehmliche Lösung zu finden. Für die JAV empfiehlt es sich, an den Betriebsrat folgenden Beschluss zu richten:

"Der Beschluss des Betriebsrats vom ... mit folgendem Inhalt ... wird ausgesetzt."

Diesen Beschluss muss die JAV mit der Mehrheit ihrer Mitglieder fassen und begründen. Dabei kommt es nicht darauf an, ob die Interessen der Auszubildenden und Jugendlichen durch den Betriebsratsbeschluss objektiv beeinträchtigt sind. Maßgeblich ist nur, das die Mehrheit der JAV von einer solchen Beeinträchtigung ausgeht. Ein Aussetzungsantrag ist z. B. stets berechtigt, wenn der Betriebsrat die JAV nicht zu einer Sitzung eingeladen hat, wo Angelegenheiten, die Jugendliche und Auszubildende betrafen, behandelt wurden.

Nach Ablauf der Wochenfrist ist im Betriebsrat erneut über die Angelegenheit zu beschließen.

Teilnahme der JAV an gemeinsamen Besprechungen zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber

Die JAV ist berechtigt, an allen Besprechungen zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat teilzunehmen, wenn dort Angelegenheiten behandelt werden, die die Jugendlichen und Auszubildenden betreffen. Das Teilnahmerecht ist nicht auf die monatlichen Gespräche beschränkt und gilt auch, wenn die Besprechungen lediglich von einem Betriebsratsausschuss geführt werden. Selbstverständlich umfasst das Teilnahmerecht auch das Recht, aktiv in die Besprechung einzugreifen, indem Fragen gestellt oder Stellungnahmen abgegeben werden. Teilnahmeberechtigt sind alle Mitglieder der JAV.

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eumel22

01.05.2008 um 13:35 Uhr

Danke für die Ausführliche Antwort, ich hab trotzdem noch ein paar Fragen :).

Wie kann die JAV denn wissen, was der BR beschlossen hat, wenn sie gar nicht anwesend ist ? Wie sollen wir also ggf. bemerken dass sie uns übergangen haben mit Beschlüssen, wenn wir von denen gar nichts wissen ? Wir bekommen ja auch nie Einladungen zu den BR Sitzungen mit den TOP's, es wird einfach gesagt kommt hin und gut ist. Dementsprechend wissen wir halt auch überhaupt nicht was besprochen wird, wenn wir "entfernt" werden...

Langsam haben wir echt keine Lust mehr auf diese ganze Heimlichtuerei, warum sollen wir etwas nicht wissen dürfen? Wir stehen genauso unter Schweigepflicht wie der BR, wenn wir was ausplaudern können wir im schlimmsten Fall sogar Außerordentlich gekündigt werden und generell erzählen wir nichts weiter. Wir haben immerhin bei allen TOP eine Stimme und die wird uns hiermit entzogen !

Hat jemand vielleicht Tipps fürs weitere vorgehen? Irgendwie müssen wir dem BR ja zeigen, dass wir uns nicht veräppeln lassen... Aber ein Streit hilft auch keinem.

A
Abakus

02.05.2008 um 01:52 Uhr

Das ist alles ziemlich haarsträubend. Der AG hat dem BR keine Anweisungen zu geben!

Die JAV ist zu allen BR-Sitzungen einzuladen. "Sondersitzungen" unter Ausschluß der JAV sind unzulässig. Ich hoffe, ihr seid gewerkschaftlich organisiert. Dann solltet ihr euch an die Gewerkschaft wenden. Notfalls muß das Recht der JAV gerichtlich durchgesetzt werden. Meiner Meinung nach begeht der BR sogar eine wesentliche Pflichtverletzung, die zur Auflösung des BR führen könnte.

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Benno_BRB

02.05.2008 um 11:01 Uhr

Moins Eumel!

Lies mal bitte nochmal Carrie's Antwort durch. Da geht schon irgendwie hervor, dass Ihr nicht bei allen TOP's eine Stimme habt.

Das Gesetz sagt sogar eindeutig, dass Ihr nur bei "Euch" betreffenden Themen ein "Veto-Recht habt, dass eine Entscheidung des BR's vertagt.

Wenn in einer/der nächsten Sitzung der Beschluss gefasst wird, den Ihr bereits einmal mit Eurem Veto belegt habt, dann ist der Zug abgefahren und Ihr könnt nur mit Beschlüssen der JAV den BR beauftragen das Thema erneut auf die TO zu setzen um eventuell die Diskussion aufrecht zu erhalten und somit eine geänderte Beschlusslage zu bewirken, indem Aspekte dargelegt werden, die falsch betrachtet wurden oder zum Zeitpunkt des Beschlusses unbekannt waren.

Schöner Satz! Und den könnte man noch länger... ;-)

Denkt darüber nach,

  1. ein Seminar zu besuchen!
  2. in den Kontakt mit Eurer zuständigen Gewerkschaft zu treten,
  3. Fachliteratur wie z.B. den Fitting zu organisieren und auch zu lesen! und
  4. Euren Elan und Eure "Kampfeslust" und Euren Gerechtigkeitssinn zu erhalten. Alles beste Voraussetzungen.

Viel Erfolg!

I
Immie

02.05.2008 um 11:29 Uhr

@eumel22 §29 BetrVG...ihr habt generell ein Recht auf Teilnahme an den BR Sitzungen... und könnt einen Vertreter entsenden... Wenn ihr aber in einer eurer Sitzungen (zu denen ihr auch den BR Vorsitzenden einladen müsst) per Beschluss bestimmt habt das Frau oder Herr Laberschwad zu den BR Sitzungen entsandt wird...muss der BR Vorsitzende dieses Mitglied der JAV zu jeder BR Sitzung mit Tagesordnung einladen. Alle Mitglieder der JAV haben das Recht bei Themen mitzuberaten die euch betreffen. Dann muss jedes Mitglied der JAV unter Mitteilung dieses Tagesordnungspunktes geladen werden.

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eumel22

02.05.2008 um 14:37 Uhr

Danke für eure Antworten!

Wir haben für Montag eine JAV Sitzung einberufen und den BRV eingeladen in der Hoffnung das im guten klären zu können, denn Stress nutzt beiden nicht viel :-). Sollte er allerdings immernoch der Meinung sein, wir wären nicht mit einzubinden, werden wir uns an die Gewerkschaft wenden müssen...

Benno_BRB ich dachte, wenn Dinge besprochen wird, die hauptsächlich die Jugendlichen und Auszubildenden betreffen haben wir, da wir dann ja auch vollzählig Vertreten sind, volles Stimmrecht ( sprich in unserem Fall 3 Stimmen ) und sonst zu allen TOP's eine ? Sorry sollte das falsch sein korrigiere mich bitte, Schulung ist erst in ein paar Monaten :(.

B
Benno_BRB

05.05.2008 um 17:57 Uhr

Nee nee Eumel, Du bist immer noch auf dem Holzweg. Aber ließ mal hier:

;-)

§ 67 Teilnahme an Betriebsratssitzungen

(1) 1Die Jugend- und Auszubildendenvertretung kann zu allen Betriebsratssitzungen einen Vertreter entsenden. 2Werden Angelegenheiten behandelt, die besonders die in § 60 Abs. 1 genannten Arbeitnehmer betreffen, so hat zu diesen Tagesordnungspunkten die gesamte Jugend- und Auszubildendenvertretung ein Teilnahmerecht.

(2) Die Jugend- und Auszubildendenvertreter haben Stimmrecht, soweit die zu fassenden Beschlüsse des Betriebsrats überwiegend die in § 60 Abs. 1 genannten Arbeitnehmer betreffen.

(3) 1Die Jugend- und Auszubildendenvertretung kann beim Betriebsrat beantragen, Angelegenheiten, die besonders die in § 60 Abs. 1 genannten Arbeitnehmer betreffen und über die sie beraten hat, auf die nächste Tagesordnung zu setzen. 2Der Betriebsrat soll Angelegenheiten, die besonders die in § 60 Abs. 1 genannten Arbeitnehmer betreffen, der Jugend- und Auszubildendenvertretung zur Beratung zuleiten.

Denn wird nun alles klar sein - und wenn nicht: Fragen kostet fast nix!

E
eumel22

05.05.2008 um 20:12 Uhr

Nene, nu hab auch ich es verstanden :D.

Weniger erfreulich bzw lustig war die heutige Sitzung in der unser BRV zum Ausdruck gebracht hat, dass wir auch in der Zukunft an solchen Sitzungen nicht teilnehmen dürfen- ob wir das nachvollziehen können oder nicht ist ihm egal.

Tjor, was bzw ob wir was unternehmen ist die Frage die wir uns stellen, aber mal schauen- eventuell mal bei der Gewerkschaft klingeln.

Aber danke für dein Durchhaltevermögen, benno :D

P
Petrus

06.05.2008 um 12:31 Uhr

@eumel: Na dann mach ich mal den Heini - für euren BRV zum vorlesen:

§ 119 BetrVG (1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer [...] 2.die Tätigkeit [...] der Jugend- und Auszubildendenvertretung [...] behindert oder stört...

§ 23(1) gilt natürlich ebenso... gemäß § 65 (1) BetrVG ist auch die JAV antragsberechtigt. Wenn ihr also BRV oder BR loswerden wollt... Sachen gibts...

Also mal ganz dringend zur Gewerkschaft - zumal die Beschlüsse des BR, die in der "Geheimsitzungen" gefasst werden, mangels ordentlicher Ladung zu den Sitzungen nichtig sind...

B
Benno_BRB

06.05.2008 um 15:26 Uhr

Das wächst sich ja schön zum Bummerang für Euren BRV aus... Petrus hat definitiv Recht und wenn Euer BRV sich nicht auskennt und auch noch Beratungsresistent ist, dann haut ihm halt die Beine weg! Das ist aber nicht so einfach. erst recht, wenn die Mehrheiten bei Ihm liegen. Aber zur Not könnt Ihr ja den Rechtsweg einschlagen und dann ist er "von Amts wegen" entfernt.

Manch einer braucht's halt mal ordentlich auf den Schädel...

E
eumel22

06.05.2008 um 20:46 Uhr

Ojeh, ob das der nun anstehende Schritt sein sollte- ich bin mir nicht so sicher. Unstimmigkeiten gibt es überall, vielleicht gibt der Klügere in diesem Fall einfach nach, da in diesen "Geheimsitzungen" nur Dinge besprochen werden, die uns in keiner Weise betreffen (Kündigungen von sehr gut bezahlten AN, Leuten aus der Geschäftsführung ect.). Um die Gruppe der Mitwisser halt so gering wie möglich zu halten wurden wir halt nicht mit eingeschlossen- schade. Sicher wäre es schön gewesen dabeizusein, aber vielleicht sollten wir hier einfach klein bei geben... Zum Wohle der Arbeitnehmer...

Aber das werden wir demnächst noch einmal gesondert besprechen...

Jedenfalls Danke für eure tollen und hilfreichen Antworten ! Ich halt euch auf dem laufenden...

E
eumel22

06.05.2008 um 23:33 Uhr

Achso, Protokolle von den Geheimsitzungen gibt es angeblich auch nicht. Langsam bekommt die ganze Geschichte einen faden Beigeschmack...

E
eumel22

06.05.2008 um 23:47 Uhr

Ob wir einfach mal ( sollte das überhaupt gehen ) einen §66 BetrVG für alle in den Geheimsitzungen entstandenen Beschlüsse aufsetzen sollen ?

Denke aber mal man muss schon einzeln Bezug auf die Beschlüsse nehmen. Hierfür bräuchten wir aber die Protokolle, die es nicht gibt- ........

B
Benno_BRB

07.05.2008 um 10:52 Uhr

In diesem Tread stecken schon eine ganze Reihe guter Lösungsansätze für Euer Problem.

Setzt Euch also zusammen, beratschlagt diese und bildet Euch eine Meinung. Dann dürfte es sicher nicht mehr sehr schwer sein die "Öffentlichkeit" von Eurem Standpunkt zu überzeugen. Somit hättet Ihr wohl gute Karten um eine Kehrtwende in der Arbeitsweise des BR's zu erwirken und wenn dies nicht möglich ist, dann gibt es immer noch den § 23 BetrVG um dann entsprechend einen Neuanfang hinzubekommen.

Achtet aber trotzdem auf alte "Seilschaften" diese haben manchmal ein enormes Machtpotenzial und es gilt sich entsprechend vorzubereiten, um nicht in offene Messer zu laufen....

R
Rini

30.05.2008 um 12:17 Uhr

Ich versteh nicht, warum sich die BR's so oft auf die Seite der Geschäftsleitung schlagen. Ist bei uns nicht ganz so drastisch, aber unser BR kuscht auch meistens, wenn die GL ruft. Vielleicht sollte eurer GL mal ein Exemplar des BetrVG vorgelegt werden damit sie weiß, dass die JAV/BR auch Rechte hat!

Eine Lösung für eure Probleme ohne "Streitereien" ist meiner Meinung nach wohl nicht möglich. Nachdem euer BR so uneinsichtig ist.... Ich weiß, es ist sehr schwierig. Aber irgendwann is auch mal gut und es muss auf den Tisch gehauen werden. Wenn nötig mit gerichtlichen Schritten. Wann dieser Zeitpunkt erreicht ist müsst ihr selber wissen. Sicher ist es nicht sinnvoll bei der kleinsten Kleinigkeit sofort mit dem Rechtsanwalt zu drohen. Aber woher wollt ihr wissen, dass in den "Geheimsitzungen" nix wichtiges besprochen wurde... wenn's nicht mal Protokolle gibt?

Man muss zumindest versuchen, dass sich was ändert! Wenn man's nicht versucht hat das ganze nur wenig Sinn!

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