Die JAV ist berechtigt, an den Sitzungen des Betriebsrates teilzunehmen, besondere Anträge zu stellen, bei bestimmten Beschlüssen mitzubestimmen und von ihm bestimmte Informationen zu verlangen.
Teilnahme der JAV an Betriebsratssitzungen
Die JAV ist berechtigt, an den Betriebsratssitzungen teilzunehmen. Der/die Betriebsratsvorsitzende ist verpflichtet, die JAV rechtzeitig zur Sitzung einzuladen und ihr die Tagesordnung mitzuteilen. Ob ein einzelnes JAV-Mitglied oder alle Mitglieder der JAV an der Sitzung teilnehmen können und einzuladen sind, hängt davon ab, worum es in der Betriebsratssitzung geht: Werden Angelegenheiten behandelt, die von spezieller Bedeutung für die Jugendlichen und Auszubildenden sind, kann zu diesem Tagesordnungspunkt die gesamte JAV an der Sitzung teilnehmen. Bei allen anderen Tagesordnungspunkten hat die JAV das Recht, eine/n Vertreter/in in die Sitzung zu entsenden, den/die sie selbst durch Beschluss bestimmen kann.
Das Recht auf Teilnahme an den Sitzungen betrifft nicht nur "Plenarsitzungen" des Betriebsrates, sondern auch die Ausschusssitzungen. Dies gilt jedenfalls für die Ausschüsse, die sich mit Angelegenheiten befassen, die typischerweise Jugendliche und Auszubildende betreffen (z. B. der Ausschuss für Aus- und Weiterbildung, der Personalausschuss, der Arbeitsschutzausschuss).
Möchte die JAV, dass der Betriebsrat sich mit einem JAV-Thema beschäftigt, kann sie beim Betriebsrat beantragen, dieses Thema auf die nächste Tagesordnung zu setzen. Wenn der Betriebsrat der JAV nicht entgegenkommt oder das Thema nicht von sich aus aufgreift, ist ein entsprechender förmlicher Beschluss der JAV nötig:
"Die JAV beschließt, beim Betriebsrat zu beantragen, das Thema ... auf die Tagesordnung der nächsten Betriebsratssitzung zu setzen."
Befasst sich der Betriebsrat mit Themen, die die Jugendlichen und Auszubildenden betreffen, soll er die Themen an die JAV weitergeben, damit sie dort beraten werden können.
Beteiligung an Beschlüssen des Betriebsrats
In den Sitzungen des Betriebsrats können die JAV-Mitglieder ebenso wie die Betriebsratsmitglieder mitdiskutieren. Werden Beschlüsse gefasst, die überwiegend Jugendliche und Auszubildende betreffen, ist die JAV mit all ihren anwesenden Mitgliedern stimmberechtigt.
Die JAV hat im Betriebsrat ein aufschiebendes Veto-Recht: Ist die Mehrheit der JAV-Mitglieder der Ansicht, dass ein Betriebsratsbeschluss die Auszubildenden und Jugendlichen erheblich beeinträchtigt, kann sie beim Betriebsrat beantragen, diesen Beschluss für eine Woche auszusetzen. Während dieser Woche sollen Betriebsrat und JAV, gegenfalls mit Hilfe der Gewerkschaft, versuchen, eine einvernehmliche Lösung zu finden. Für die JAV empfiehlt es sich, an den Betriebsrat folgenden Beschluss zu richten:
"Der Beschluss des Betriebsrats vom ... mit folgendem Inhalt ... wird ausgesetzt."
Diesen Beschluss muss die JAV mit der Mehrheit ihrer Mitglieder fassen und begründen. Dabei kommt es nicht darauf an, ob die Interessen der Auszubildenden und Jugendlichen durch den Betriebsratsbeschluss objektiv beeinträchtigt sind. Maßgeblich ist nur, das die Mehrheit der JAV von einer solchen Beeinträchtigung ausgeht. Ein Aussetzungsantrag ist z. B. stets berechtigt, wenn der Betriebsrat die JAV nicht zu einer Sitzung eingeladen hat, wo Angelegenheiten, die Jugendliche und Auszubildende betrafen, behandelt wurden.
Nach Ablauf der Wochenfrist ist im Betriebsrat erneut über die Angelegenheit zu beschließen.
Teilnahme der JAV an gemeinsamen Besprechungen zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber
Die JAV ist berechtigt, an allen Besprechungen zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat teilzunehmen, wenn dort Angelegenheiten behandelt werden, die die Jugendlichen und Auszubildenden betreffen. Das Teilnahmerecht ist nicht auf die monatlichen Gespräche beschränkt und gilt auch, wenn die Besprechungen lediglich von einem Betriebsratsausschuss geführt werden. Selbstverständlich umfasst das Teilnahmerecht auch das Recht, aktiv in die Besprechung einzugreifen, indem Fragen gestellt oder Stellungnahmen abgegeben werden. Teilnahmeberechtigt sind alle Mitglieder der JAV.