Erstellt am 11.11.2019 um 20:32 Uhr von nicoline
Wenn du dem Laien vielleicht mal erklären würdest, was PSG bedeutet....
Erstellt am 11.11.2019 um 20:42 Uhr von anny25
Pflegestärkungsgesetz .....ich weiß es gibt noch ne Abkürzung....dachte die ist verständlicher
Erstellt am 12.11.2019 um 10:21 Uhr von galaxy
Pflegepersonalstärkungsgesetz, Pflegepersonaluntergrenzenverordnung gehören irgendwie zusammen und im Kern ist damit ja gemeint, dass eine Refinanzierung der Pflegekräfte über die Krankenkassen und im Gegenzug eine "Rauslösung" dieser Anteile aus dem DRG-System beschlossen worden ist. Dieses ist ja auch beschrieben, wo diese Pflegepersonaluntergrenzen gelten, zu welchen prozentualem Anteil auch z.B. Pflegehelfer oder Medizinische Fachangestellte berücksichtigt werden können usw..
Inwiefern nun AG hingehen und versuchen, Pflegekräfte für sich zu gewinnen, ist sehr vielfältig und nicht in Kürze zu beschreiben. Manche Kliniken sind sehr kreativ und erst im nachhinein wird ein Wirtschaftsprüfer dieses gegenüber den KK bestätigen müssen.
Zumal diese "Pflegepersonaluntergrenzenverordnung" (PpUGV) erstmal nur für "pflegesensitive" Bereiche gültig ist, für 2019 eingeführt und für 2020 schon erweitert wurde für verschiedene "bettenführende Abteilungen" und nicht z.B. OP, Anästhesie oder Notfall/Zentralambulanzen erfasst.
Wenn jetzt also Personal eingestellt wird und der AG auf Grund von knappen Ressourcen Zulagen bezahlt ist nicht garantiert, dass er diese Investitionen auch refinanziert bekommt.
Es werden ja auch nach wie vor "Antrittsprämien" und außertarifliche Zulagen gewährt um das Pflegepersonal zu bekommen oder zu halten und die PpUGV einzuhalten, wenn dies nicht gelingt werden Betten geschlossen oder die Kliniken "verschieben" Personal von Station 1 zu Station 2 und versuchen, dieses zu verschleiern, damit die angedrohten Sanktionen bei Nichteinhaltung der PpUGV umgangen werden können.
Dieses Thema ist so komplex, dass deine Fragen "nicht mal eben so" beantwortet werden können.
Inwieweit ein BR zu diesem Thema Betriebsvereinbarungen gemeinsam mit dem AG entwickelt und abschließt ist auch nicht so zu beantworten, dazu ist die Gemengelage zu verschieden, nicht jede abgeschlossene BV ist rechtssicher, aber wo kein Kläger, da kein Richter.
Jedenfalls wird das Problem, dass es nicht genügend qualifiziertes Pflegepersonal für Normalstationen und erst recht nicht für Kinderintensiv, Intensiv, Intermediatcare und OP sowie Anästhesie gibt dadurch nicht gelöst, auch wenn im 1. Schritt versucht wird durch finanzielle Anreize Personal zu halten oder zu bekommen.
Gruß
Galaxy
Erstellt am 12.11.2019 um 12:25 Uhr von nicoline
Erstellt am 12.11.2019 um 21:24 Uhr von anny25
Danke für die Antwort Galaxy