Erstellt am 29.04.2008 um 12:20 Uhr von wölfchen
Hallo jean,
meinst Du Teildienste, soll heißen: derjenige, der Früh geht, kommt auch Nachmittag?
Erstellt am 29.04.2008 um 12:44 Uhr von wölfchen
Habe Deine Antwort eins höher gelesen:
also § 5 ArbZG sagt doch alles aus, auch die Ausnahmen. Und da das eine Mindestanforderung ist, kann man auch nicht darunter gehen . . .
Erstellt am 29.04.2008 um 13:53 Uhr von micki
Hallo jean,
ich muss wölfchen recht geben. § 5 ArbZG sagt alles darüber aus.
Vielleicht solltest du deinen AG mal auf § 22 ArbZG (Bußgeldvorschriften) hinweisen.
Auch bei uns gibt es geteilte Dienste. Wir achten jedoch darauf, dass das ArbZG eingehalten wird. Dies tut auch unser AG, da er weiß, wie teuer es für ihn werden könnte.