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Ruhepausen; keine 11 Stunden zwischen Doppelschicht - zulässig ?

J
jean
Jan 2018 bearbeitet

hallo zusammen, meine Frage ist die wir haben bei uns ein Doppelschichtsystem, also morgens 5.00-8.00 und dann 16.00-21.00 die Ruhezeiten betragen meinesartens keine 11 Stunden dazwischen. Ist das zulässig ?

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Community-Antworten (3)

W
wölfchen

29.04.2008 um 14:20 Uhr

Hallo jean, meinst Du Teildienste, soll heißen: derjenige, der Früh geht, kommt auch Nachmittag?

W
wölfchen

29.04.2008 um 14:44 Uhr

Habe Deine Antwort eins höher gelesen: also § 5 ArbZG sagt doch alles aus, auch die Ausnahmen. Und da das eine Mindestanforderung ist, kann man auch nicht darunter gehen . . .

M
Micki

29.04.2008 um 15:53 Uhr

Hallo jean, ich muss wölfchen recht geben. § 5 ArbZG sagt alles darüber aus. Vielleicht solltest du deinen AG mal auf § 22 ArbZG (Bußgeldvorschriften) hinweisen. Auch bei uns gibt es geteilte Dienste. Wir achten jedoch darauf, dass das ArbZG eingehalten wird. Dies tut auch unser AG, da er weiß, wie teuer es für ihn werden könnte.

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