Erstellt am 28.04.2008 um 20:12 Uhr von Brazzo
Hi Tarkan,
das Du beim Arbeitgeber um Rat bittest ist zwar ein Hilferuf, jedoch wird er Dir nicht helfen wollen, da viele Arbeitgeber bei solchen Fällen sich gerne raushalten.
Was tun?
Den Kollegen schriftlich in die Betriebsratsitzung einladen und dann mit ihm ein offenes Gespräch führen, in dem ihm mitgeteilt wird, dass er solche Handlungen zu unterlassen hat, da ihm sonst sehr schwere sanktionen drohen.
Tarkan Du kannst hier auch Deine E-Mail adresse angeben und wir sprechen mal unter 4 Augen darüber. Ich habe ähnliche Probleme gehabt.
Schöne Grüße
Engin
Erstellt am 28.04.2008 um 20:16 Uhr von Lotte
Tarkan,
falls der MA uneinsichtig bleibt (trotz Ladung zur BR Sitzung) kannst Du bei Drohungen und Anrufen zivilrechtlich vorgehen.
Erstellt am 28.04.2008 um 20:26 Uhr von Sonneschein
hallo Tarkan, der Arbeitgeber ist verplichtet , Maßnahmen zu ergreifen, schau mal im Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz nach. § 3 und 12. Aber auch eine Einladung zu BR- Sitzung find ich gut.
Erstellt am 28.04.2008 um 20:33 Uhr von Lotte
Sonneschein,
dann sag mir doch mal, welches Kriterium des §1 AGG Du hier erfüllt siehst?
Man könnte natürlich dafür plädieren, dass die meisten BRM Männer sind und hier also eine mittelbare Diskriminierung des Geschlechtes erfolgt.... ;-)
Erstellt am 29.04.2008 um 08:03 Uhr von waschbär
@TARKAN,
um es mit den Worten meiner Fachbereichsleiterin von der Gew. zu sagen, früher war es mal so das Leute die andere Bedroht haben , von einigen dafür was auf die Nase bekammen, ich bin der Meinung das dieses auch teil der Gew Arbeit ist das die Zeiten immer härter werden und sich immer mehr Leute aus der Verantwortung ziehen.
Sag dem Typen das er richtig Probleme bekommt wenn er damit nicht auf hört.
Erstellt am 29.04.2008 um 08:17 Uhr von Soenke
@TARKAN,Grundsätzlich tei ich W.Bs meinung das der jenige gerne mal selber spühren sollte was er anrichtet.
ABER nun du möchtest es gerne so machen wie hier im Lande üblich.
A. Dein AG hat unrecht, er hätte mit dem AN sprechen müssen und ihm für sein Verhalten Abmahnen müssen. Warum ? Weil der An dich Bedroht das darf der Ag nicht zulassen.
B. Du kannst dem AN Anzeigen, wegen Nötigung. Wichtig Droht er auf der Arbeit dem AG bescheit sagen > Er Drohte wieder,Ich werde wenn du als Ag nicht handelst Anzeige erstatten ! Der AG wird dem AN zurecht weisen. (Wenn er schlau ist)
c. Da dich der Arsch zuhause Angrrufen hat kannst du ihn auch so Anzeigen ohne AG Info , weil war ja nicht auf der Arbeit.