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DROHEN DEM BETRIEBSRAT - weil Dienstplan nicht wie gewünscht?

T
TARKAN
Nov 2016 bearbeitet

GUTEN TAG- ALLEN ein mitarbeiter ist fast immer unzufrieden mit dem dienstplan,aber er bedroht mich als betriebsrat,ich soll sein dienstplan,wie er gewuscht ,vom arbeitgeber schreiben lassen- es ist leider unmöglich,was er vom betriebsrat verlangt hat, aber jede woche er beleidigte mir wegen sein diensplan,er fordet mir,dienstplan nicht zustimmen,oder manschmal er ruf mir zuhause,und drohte in solsche worte ( ICH MACH EUCH FERTIG) ich stört mir sehr viel.ich habe mit dem arbeitgeber geredet,leider arbeitgeber hat keine intresse zwischen uns zu kommen. is das möglich,das wir als betriebsrat gegen ihn gerichtlich vorgehen durfen-? WENN JA- WIE UND WELSCHE VERSTOßE- DANKE- TARKAN-

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Community-Antworten (6)

B
Brazzo

28.04.2008 um 22:12 Uhr

Hi Tarkan,

das Du beim Arbeitgeber um Rat bittest ist zwar ein Hilferuf, jedoch wird er Dir nicht helfen wollen, da viele Arbeitgeber bei solchen Fällen sich gerne raushalten.

Was tun?

Den Kollegen schriftlich in die Betriebsratsitzung einladen und dann mit ihm ein offenes Gespräch führen, in dem ihm mitgeteilt wird, dass er solche Handlungen zu unterlassen hat, da ihm sonst sehr schwere sanktionen drohen.

Tarkan Du kannst hier auch Deine E-Mail adresse angeben und wir sprechen mal unter 4 Augen darüber. Ich habe ähnliche Probleme gehabt.

Schöne Grüße Engin

L
Lotte

28.04.2008 um 22:16 Uhr

Tarkan, falls der MA uneinsichtig bleibt (trotz Ladung zur BR Sitzung) kannst Du bei Drohungen und Anrufen zivilrechtlich vorgehen.

S
Sonneschein

28.04.2008 um 22:26 Uhr

hallo Tarkan, der Arbeitgeber ist verplichtet , Maßnahmen zu ergreifen, schau mal im Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz nach. § 3 und 12. Aber auch eine Einladung zu BR- Sitzung find ich gut.

L
Lotte

28.04.2008 um 22:33 Uhr

Sonneschein, dann sag mir doch mal, welches Kriterium des §1 AGG Du hier erfüllt siehst? Man könnte natürlich dafür plädieren, dass die meisten BRM Männer sind und hier also eine mittelbare Diskriminierung des Geschlechtes erfolgt.... ;-)

W
Waschbär

29.04.2008 um 10:03 Uhr

@TARKAN, um es mit den Worten meiner Fachbereichsleiterin von der Gew. zu sagen, früher war es mal so das Leute die andere Bedroht haben , von einigen dafür was auf die Nase bekammen, ich bin der Meinung das dieses auch teil der Gew Arbeit ist das die Zeiten immer härter werden und sich immer mehr Leute aus der Verantwortung ziehen. Sag dem Typen das er richtig Probleme bekommt wenn er damit nicht auf hört.

S
Soenke

29.04.2008 um 10:17 Uhr

@TARKAN,Grundsätzlich tei ich W.Bs meinung das der jenige gerne mal selber spühren sollte was er anrichtet. ABER nun du möchtest es gerne so machen wie hier im Lande üblich.

A. Dein AG hat unrecht, er hätte mit dem AN sprechen müssen und ihm für sein Verhalten Abmahnen müssen. Warum ? Weil der An dich Bedroht das darf der Ag nicht zulassen.

B. Du kannst dem AN Anzeigen, wegen Nötigung. Wichtig Droht er auf der Arbeit dem AG bescheit sagen > Er Drohte wieder,Ich werde wenn du als Ag nicht handelst Anzeige erstatten ! Der AG wird dem AN zurecht weisen. (Wenn er schlau ist)

c. Da dich der Arsch zuhause Angrrufen hat kannst du ihn auch so Anzeigen ohne AG Info , weil war ja nicht auf der Arbeit.

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