Erstellt am 14.03.2006 um 04:19 Uhr von Abakus
Vorschlagslisten müssen innerhalb der 2-Wochen-Frist nach Aushang des Wahlausschreibens eingereicht werden. Auf die zweite Liste kannst du nur kommen, wenn dafür noch keine Stützunterschriften geleistet wurden. Die zweite Liste muß man (leider) nicht ankündigen.
Erstellt am 14.03.2006 um 11:51 Uhr von Benno_BRB
Moins!
@ Abakus:
He wieso "leider"?
Muss ich denn jetzt jeden - vielleicht gar Selbstherrlichen - fragen, ob ich für die Wahl kandidieren darf oder nicht?
Es liegt schon in der Sache, dass es nur mindestens 20 % Stützerunterschriften sein müssen. da brauche ich nicht jeden zu fragen und eine Wahl im Vorfeld abzuhalten. Oder?
Benno
Erstellt am 14.03.2006 um 20:13 Uhr von Abakus
Das wurde schon in einem anderen Thread besprochen.
Im Prinzip ist gegen Listenwahl nichts einzuwenden, doch bei uns gab es einen unangenehmen Sonderfall. Die zweite Liste wurde 10 Minuten vor Schluß eingereicht, so daß die Persönlichkeitswahl, der sich über 20% aller Mitarbeiter gestellt hatten, verhindert wurde. Der besondere Umstand liegt darin, daß die zweite Liste nur aus Strohmännern- und frauen besteht, die Kumpel des amtierenden Betriebsrates sind und gar nicht wirklich in den Betriebsrat wollen. Der einzige Sinn der zweiten Liste besteht darin, Listenwahl durchzusetzen, damit die Spitzenkandidaten der ERSTEN Liste wiedergewählt werden. Der alte Betriebsrat hatte sich "aus Tradition" an die Spitze der ersten Liste stellen lassen.
Unser Betrieb ist zu 98% gewerkschaftlich organisiert. Da mußte man nach aller Erfahrung nicht mit einer zweiten Liste rechnen. Der Schaden, der durch diese (legale) Manipulation entstand, ist enorm. Der Betriebsfrieden ist nachhaltig gestört, und die Kandidaten der zweiten Liste haben keinen leichten Stand.
Es geht in diesem Fall nicht um die Rechtmäßigkeit, sondern um die Richtigkeit des Handelns vom gewerkschaftlichen Standpunkt.
Erstellt am 15.03.2006 um 15:08 Uhr von Benno_BRB
Moins!
@Abakus
Ja und nein. Wenn Ihr alle dieses Traditionsspiel mitmacht, dann geschieht Euch solch eine legale Manipulation irgendwie schon recht. Natürlich ist es nicht schön, die Dinge so zu regeln!
Doch Ihr habt in vier Jahren - ich wünsch's Euch wirklich! - die Möglichkeit genau dies zu ändern. Und eine Wahl zu beeinflussen bedeutet vielleicht auch, die die entsprechenden Mitarbeiter einen "schweren Stand" spüren zu lassen. Meines Erachtens tun sie nichts Falsches. Sie stützen "nur" ihren Lieblingskandidaten auf legale - aber nicht schöne - Weise.
2010 kann es besser werden....
Benno
Erstellt am 15.03.2006 um 16:31 Uhr von w-j-l
"....dass es nur mindestens 20 % Stützerunterschriften sein müssen."
Falsch Benno_BRB, nicht 20% sondern 5%.
So hoch wollte der Gesetzgeber die Hürde für eine Liste wirklich nicht hängen, und er wollte auch nicht, dass in Betrieben bis 300 AN bei 5 Vorschlagslisten schon Schluss ist.