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Wann ist die späteste Abgabe eines Wahlvorschlages?

M
Marga
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, ich habe mich neu für den Betriebsrat aufstellen lassen. Bei uns gab es all die Jahre nur eine Liste - also Persönlichkeitswahl. Nun tauchte aber ganz unverhofft eine zweite Liste auf und laut unserem Betriebsrat gibt es jetzt Listenwahl. Kann ich denn noch eine eigene Liste gründen? Bis wann müßte ich diese den spätestens abgegeben haben? Oder kann man sich auf die andere Liste eintragen lassen? Hätte man die zweite Liste nicht vorher ankündigen müssen?

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Community-Antworten (5)

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Abakus

14.03.2006 um 05:19 Uhr

Vorschlagslisten müssen innerhalb der 2-Wochen-Frist nach Aushang des Wahlausschreibens eingereicht werden. Auf die zweite Liste kannst du nur kommen, wenn dafür noch keine Stützunterschriften geleistet wurden. Die zweite Liste muß man (leider) nicht ankündigen.

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Benno_BRB

14.03.2006 um 12:51 Uhr

Moins!

@ Abakus:

He wieso "leider"? Muss ich denn jetzt jeden - vielleicht gar Selbstherrlichen - fragen, ob ich für die Wahl kandidieren darf oder nicht? Es liegt schon in der Sache, dass es nur mindestens 20 % Stützerunterschriften sein müssen. da brauche ich nicht jeden zu fragen und eine Wahl im Vorfeld abzuhalten. Oder?

Benno

A
Abakus

14.03.2006 um 21:13 Uhr

Das wurde schon in einem anderen Thread besprochen.

Im Prinzip ist gegen Listenwahl nichts einzuwenden, doch bei uns gab es einen unangenehmen Sonderfall. Die zweite Liste wurde 10 Minuten vor Schluß eingereicht, so daß die Persönlichkeitswahl, der sich über 20% aller Mitarbeiter gestellt hatten, verhindert wurde. Der besondere Umstand liegt darin, daß die zweite Liste nur aus Strohmännern- und frauen besteht, die Kumpel des amtierenden Betriebsrates sind und gar nicht wirklich in den Betriebsrat wollen. Der einzige Sinn der zweiten Liste besteht darin, Listenwahl durchzusetzen, damit die Spitzenkandidaten der ERSTEN Liste wiedergewählt werden. Der alte Betriebsrat hatte sich "aus Tradition" an die Spitze der ersten Liste stellen lassen.

Unser Betrieb ist zu 98% gewerkschaftlich organisiert. Da mußte man nach aller Erfahrung nicht mit einer zweiten Liste rechnen. Der Schaden, der durch diese (legale) Manipulation entstand, ist enorm. Der Betriebsfrieden ist nachhaltig gestört, und die Kandidaten der zweiten Liste haben keinen leichten Stand.

Es geht in diesem Fall nicht um die Rechtmäßigkeit, sondern um die Richtigkeit des Handelns vom gewerkschaftlichen Standpunkt.

B
Benno_BRB

15.03.2006 um 16:08 Uhr

Moins!

@Abakus

Ja und nein. Wenn Ihr alle dieses Traditionsspiel mitmacht, dann geschieht Euch solch eine legale Manipulation irgendwie schon recht. Natürlich ist es nicht schön, die Dinge so zu regeln! Doch Ihr habt in vier Jahren - ich wünsch's Euch wirklich! - die Möglichkeit genau dies zu ändern. Und eine Wahl zu beeinflussen bedeutet vielleicht auch, die die entsprechenden Mitarbeiter einen "schweren Stand" spüren zu lassen. Meines Erachtens tun sie nichts Falsches. Sie stützen "nur" ihren Lieblingskandidaten auf legale - aber nicht schöne - Weise.

2010 kann es besser werden....

Benno

W
w-j-l

15.03.2006 um 17:31 Uhr

"....dass es nur mindestens 20 % Stützerunterschriften sein müssen."

Falsch Benno_BRB, nicht 20% sondern 5%.

So hoch wollte der Gesetzgeber die Hürde für eine Liste wirklich nicht hängen, und er wollte auch nicht, dass in Betrieben bis 300 AN bei 5 Vorschlagslisten schon Schluss ist.

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