Versetzung ohne Lohnausgleich?
Folgendes Problem tritt bei uns auf und ist im BR heftigst diskutiert worden:
Ein Mitarbeiter ist aus Personalnot von seinem Arbeitsplatz zu einem anderen versetzt worden. An dieser anderen Arbeitsstelle wird nun i.d.R. ein höherer Lohn gezahlt (Leistungslohn). Leider wird diesem Kollegen aber nun nicht der gleiche Lohn wie den anderen dort bezahlt, sondern er behält seinen anderen Lohn. Jetzt will der Mitarbeiter eigentlich auch nicht unbedingt "die Welle machen". Und wir, als BR, machen da zunächst auch kein Problem raus, wenn der AG dem Kollegen die "Zulage" für den Zeitraum der Versetzung zahlen würde... Schließlich versuchen wir mit dem AG halbwegs "in Frieden" zu arbeiten. Wir sind nach §99 BetrVG eigentlich mitbestimmungspflichtig... Unsere Fragen dazu: a) Wenn der AG sich nun quer stellt und dem Mitarbeiter nicht mehr zahlt, können wir dann als BR immer noch auf unser Mitbestimmungsrecht pochen? b) Wie "spät" können wir da noch einschreiten? c) Auf welchen Zeitraum kann ein eventueller Anspruch des Kollegen noch nachgefordert werden? (ist die Frage des Kollegen) d) Wie sehe es im umgekehrten Fall aus, wenn also der (zeitweise) neue Arbeitsplatz geringer bezahlt werden würde, und der AG auf die Idee käme, dem betreffenden Mitarbeiter für die Zeit weniger Geld zahlen würde? e) In welchen Gesetzen findet man das?
Community-Antworten (6)
26.04.2008 um 02:36 Uhr
Stanley, halte es für schwierig, mit dem AG über das Gehalt zu verhandeln (dann verhaltet Ihr Euch ja schon aktiv zur Versetzung) um dann beim Scheitern den § 101 BetrVG zu zücken. Richtige Reihenfolge wäre: § 101 BetrVG zücken, Eingruppierung ggf. widersprechen. Wenn Ihr nicht TV gebunden seid oder Vergütungsrichtlinien habt, die verletzt werden, halte ich aber einen Widerspruch für nicht haltbar. Auch müssten die Bedingungen des § 95 (3) erfüllt sein, wenn es eine mitbestimmungspflichtige Versetzung sein soll. Weniger Geld kann der AG nur im Einvernehmen mit dem AN zahlen oder nach Ausspruch einer Änderungskündigung. Aber auch hier gibt es Ausnahmen, z.B. wenn es um bestimmte Zulagen geht.
26.04.2008 um 10:27 Uhr
Hi Lotte,
danke erst einmal für deine Antwort! Wir sind IGM-gebunden und haben noch überhaupt keinen Kontakt diesbezüglich mit dem AG aufgenommen. Nur der betreffende AN hat die Leitung um die richtige Entlohnung der entsprechenden Leistung gebeten - wir als BR sind da noch außen vor. Wir wollen erst dann "in den Krieg ziehen", wenn der AG sagt, dass er nicht mehr zahlen will... Wenn er zahlt, dann ist es auch eigentlich für niemanden ein Problem.
26.04.2008 um 13:12 Uhr
Stanley, sind denn die Vorraussetzungen des § 95 (3) BetrVG gegeben? Es hört sich so an, als könne es sich auch nur um eine vorübergehende, nicht mitbestimmungspflichtige, personelle Maßnahme handeln. Falls die Vorraussetzungen des § 95 (3) gegeben sind, ist die Frage neben der Eingruppierung, ob es Euch egal ist, dass der AG Eure MB übergeht.
26.04.2008 um 21:39 Uhr
Nach § 95 (3) BetrVG dürfte die Vorraussetzung gegeben sein (sofern ich den § noch richtig im Kopf habe), da der neue Arbeitsplatz (sowie die Beschreibung nach ERA) eine ganz andere Aufgabe beinhaltet. Ganz egal ist uns das Ganze nicht, jedoch möchten wir -wie ich Anfangs schon schrieb- keinen "Krieg" mit dem AG anfangen, wenn es für alle ohne Schaden ist. Bisher hat der betroffene Kollege ja schon mehrfach diese andere Tätigkeit übernommen; in Gesprächen mit den dortigen Kollegen hat er dann erfahren, dass diese dort besser bezahlt werden. In der Folge hat er dann den AG angesprochen, der es dann von der entsprechenden Abteilung prüfen lassen wolle... - Nach den ersten Worten der entsprechenden Abteilung, hieße es, dass "...man es sich nicht vorstellen könne" - Aber man wolle das erst mal prüfen. Nach diesen Infos kam der AN zu uns und erklärte uns den Sachverhalt... Und als wir dann geschaut haben, fiel uns auf, dass wir ja eigentlich mitbestimmungspflichtig sind. Jetzt kommt dann zunächst der Teil mit dem "...in Frieden leben..." lassen, sofern niemand einen Schaden dadurch hat und erst dann tätig werden, wenn die Gerechtigkeit für den Kollegen nicht eintrifft und er nicht die gleichen Bezüge (für die Zeiträume) bekommt. Wie gesagt: Im Moment sind wir in der "Hab-Acht-Stellung" und warten, wie das Spiel ausgeht.
26.04.2008 um 22:10 Uhr
@ Stanley ....." in der "Hab-Acht-Stellung" und warten, wie das Spiel ausgeht".... Sorry, aber § 95 (3) BetrVG und MB sind also ein Spiel, wie heisst das Spiel? Menschenschach? ....Und als wir dann geschaut haben, fiel uns auf, dass wir ja eigentlich mitbestimmungspflichtig sind....tja, hinsehen muss man als BR schon im Vorfeld! "...in Frieden leben..."und wenn sie nicht gestorben sind, so leben sie noch heute! Wie heisst das Märchen? grübel
26.04.2008 um 22:17 Uhr
Stanley, lies Dir den § 95 (3) nochmal durch, damit Ihr Euch sicher seit. Ihr könntet dem AG ja auch einen Brief schreiben in dem Ihr auf Eure MB verweist und um Höhergruppierung bittet. (Wenn Ihr sicher seid und die Höhergruppierung nicht vorgenommen wird)
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