Folgendes Problem tritt bei uns auf und ist im BR heftigst diskutiert worden:

Ein Mitarbeiter ist aus Personalnot von seinem Arbeitsplatz zu einem anderen versetzt worden. An dieser anderen Arbeitsstelle wird nun i.d.R. ein höherer Lohn gezahlt (Leistungslohn). Leider wird diesem Kollegen aber nun nicht der gleiche Lohn wie den anderen dort bezahlt, sondern er behält seinen anderen Lohn.
Jetzt will der Mitarbeiter eigentlich auch nicht unbedingt "die Welle machen". Und wir, als BR, machen da zunächst auch kein Problem raus, wenn der AG dem Kollegen die "Zulage" für den Zeitraum der Versetzung zahlen würde... Schließlich versuchen wir mit dem AG halbwegs "in Frieden" zu arbeiten.
Wir sind nach §99 BetrVG eigentlich mitbestimmungspflichtig...
Unsere Fragen dazu:
a) Wenn der AG sich nun quer stellt und dem Mitarbeiter nicht mehr zahlt, können wir dann als BR immer noch auf unser Mitbestimmungsrecht pochen?
b) Wie "spät" können wir da noch einschreiten?
c) Auf welchen Zeitraum kann ein eventueller Anspruch des Kollegen noch nachgefordert werden? (ist die Frage des Kollegen)
d) Wie sehe es im umgekehrten Fall aus, wenn also der (zeitweise) neue Arbeitsplatz geringer bezahlt werden würde, und der AG auf die Idee käme, dem betreffenden Mitarbeiter für die Zeit weniger Geld zahlen würde?
e) In welchen Gesetzen findet man das?