muss eine Arbeitsanweisung mit dem Inhalt vom Betriebsrat genehmigt werden bzw. ist dies überhaupt zulässig:
eingehende E-Mails werden automatisch an den Chef weitergeleitet, private E-Mails sind verboten
jeder ausgehende Schriftverkehr (E-Mails und Briefe) müssen dem Chef in Kopie geschickt werden
sämtliche eingehenden Vorgänge müssen innerhalb von 48 Stunden entweder abgeschlossen oder initiiert werden, mit Rückinformation an den Absender.
Unsere Seminarempfehlung
Betriebsverfassungsrecht Teil 2
Rechte des Betriebsrats in sozialen und personellen Angelegenheiten