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Arbeitsanweisung - muss die mit dem Inhalt vom Betriebsrat genehmigt werden?

A
anders
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, muss eine Arbeitsanweisung mit dem Inhalt vom Betriebsrat genehmigt werden bzw. ist dies überhaupt zulässig: eingehende E-Mails werden automatisch an den Chef weitergeleitet, private E-Mails sind verboten jeder ausgehende Schriftverkehr (E-Mails und Briefe) müssen dem Chef in Kopie geschickt werden sämtliche eingehenden Vorgänge müssen innerhalb von 48 Stunden entweder abgeschlossen oder initiiert werden, mit Rückinformation an den Absender.

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Community-Antworten (1)

P
paula

25.04.2008 um 23:25 Uhr

hier handelt es sich zunächst mal um Arbeitsanweisungen und die sind mitbestimmungsfrei wenn sie sich nicht auf das Ordnungsverhalten erstrecken. Das sehe ich hier erst einmal noch nicht.

Ich kenne zwar einen Anwalt der würde jetzt über die menschengerechte Gestaltung von Arbeitsprozessen versuchen ein MBR zu konstruieren aber das halte ich für abwegig. § 91 BetrVG wäre da dann interessant. Wenn man es vielleicht pfiffig anstellt reicht es ggf. für eine Einigungsstelle ....

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