Hallo,
muss eine Arbeitsanweisung mit dem Inhalt vom Betriebsrat genehmigt werden bzw. ist dies überhaupt zulässig:
eingehende E-Mails werden automatisch an den Chef weitergeleitet, private E-Mails sind verboten
jeder ausgehende Schriftverkehr (E-Mails und Briefe) müssen dem Chef in Kopie geschickt werden
sämtliche eingehenden Vorgänge müssen innerhalb von 48 Stunden entweder abgeschlossen oder initiiert werden, mit Rückinformation an den Absender.