Befristungen; befristeter MA in eine andere Abteilung mit anderer Entlohnung - Muß die GL eine Änderungskündigung aussprechen?
Wer kennt sich aus mit dem Teilzeit- und Befristungsgesetz? Bei uns soll ein befristeter MA von der einen Abteilung in eine andere Abteilung wechseln. Auch die Entlohnung ist eine Andere(weniger Geld). Muß die GL eine Änderungskündigung aussprechen oder wie geht so etwas? Laut meiner Meinung will der Meister ihn nur loswerden und in eine andere Abteilung abschieben. Der Betriebsrat hat damals dieser Stelle zugestimmt und jetzt liegt ein Antrag auf Umbesetzung vor. Wie kann ich ihn rechtssicher ablehnen??
Fragen über Fragen aber trotzdem schonmal danke für die Antworten.
Community-Antworten (3)
25.04.2008 um 15:46 Uhr
Hallo keks, Ablehnung nach § 99 Abs. 2 Nr. 4 , der AN hat einen Nachteil wegen Lohnminderung. Der AG kann natürlich dann eine Änderungskündigung nachschieben, dann nach § 102 Abs. 3 widersprechen.
25.04.2008 um 15:51 Uhr
Was mache ich aber wenn der betr. MA damit einverstanden ist?
25.04.2008 um 23:18 Uhr
@keks
dann bedarf es keiner Änderungskündigung und auch mit dem Widerspruchsgrund sehe ich da schwarz .... Der Bestandschutz ist noch kein anerkannter Ablehnungsgrund
Warum ist der AN denn einverstanden? Wird er unter Druck gesetzt?
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