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Besetzung des Wahlvorstandes zur JAV Wahl?

B
betriebsratten
Dez 2016 bearbeitet

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, welche Kriterien gelten für die Zusammensetzung des Wahlvorsttandes zu JAV Wahlen?

Können auch Azubi/Junge Mitarbeiter selbst den Wahlvorstand bilden oder berufen werden?

Oder können/müssen es ausschließlich BR Mitglieder sein?

Wer hat Kommentare verfügbar??

Danke und ein schönes Wochenende

7.56704

Community-Antworten (4)

FB
Frank B

25.04.2008 um 15:35 Uhr

Alle AN und Azubis welche mindestens 18 Jahre sind können zum WV berufen werden. Es müssen nicht BR- Mitglieder sein! Wenn du den WV rechtschreib-richtig eingegeben hättest, wäre dieser bestimmt mit einem Hyperlink versehen worden, welchen du hättest anklicken können. Vielleicht schaust du mal im Kommentar (z.Bsp. FITTING oder DKK) zum §63 BetrVG nach.

W
Waschbär

25.04.2008 um 16:13 Uhr

betriebsratten, noch fragen ?

B
betriebsratten

05.05.2008 um 18:56 Uhr

Waschbär

Danke....alles klaro

W
w-j-l

06.05.2008 um 18:57 Uhr

Frank B, Deine Aussage ist so nicht korrekt.

Es muss mindestens ein nach § 8 BetrVG wahlberechtigter AN im WV zur JAV-Wahl sein. Das setzt neben dem Alter auch noch 6 Monate Betriebszugehörigkeit voraus. Alle weiteren WV-Mitglieder können auch unter 18 sein, soweit sie wahlberechtigt für die JAV sind.

Vielleicht sollte betr.iebsra.tten auch mal in die Wahlordnung (zunächst ab § 38 ff) reinschauen.

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