Erstellt am 25.04.2008 um 13:35 Uhr von Frank B
Alle AN und Azubis welche mindestens 18 Jahre sind können zum WV berufen werden. Es müssen nicht BR- Mitglieder sein! Wenn du den WV rechtschreib-richtig eingegeben hättest, wäre dieser bestimmt mit einem Hyperlink versehen worden, welchen du hättest anklicken können. Vielleicht schaust du mal im Kommentar (z.Bsp. FITTING oder DKK) zum §63 BetrVG nach.
Erstellt am 25.04.2008 um 14:13 Uhr von waschbär
betriebsratten,
noch fragen ?
Erstellt am 05.05.2008 um 16:56 Uhr von betriebsratten
Waschbär
Danke....alles klaro
Erstellt am 06.05.2008 um 16:57 Uhr von w-j-l
Frank B,
Deine Aussage ist so nicht korrekt.
Es muss mindestens ein nach § 8 BetrVG wahlberechtigter AN im WV zur JAV-Wahl sein.
Das setzt neben dem Alter auch noch 6 Monate Betriebszugehörigkeit voraus. Alle weiteren WV-Mitglieder können auch unter 18 sein, soweit sie wahlberechtigt für die JAV sind.
Vielleicht sollte betr.iebsra.tten auch mal in die Wahlordnung (zunächst ab § 38 ff) reinschauen.