Besetzung des Wahlvorstandes zur JAV Wahl?
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, welche Kriterien gelten für die Zusammensetzung des Wahlvorsttandes zu JAV Wahlen?
Können auch Azubi/Junge Mitarbeiter selbst den Wahlvorstand bilden oder berufen werden?
Oder können/müssen es ausschließlich BR Mitglieder sein?
Wer hat Kommentare verfügbar??
Danke und ein schönes Wochenende
Community-Antworten (4)
25.04.2008 um 15:35 Uhr
Alle AN und Azubis welche mindestens 18 Jahre sind können zum WV berufen werden. Es müssen nicht BR- Mitglieder sein! Wenn du den WV rechtschreib-richtig eingegeben hättest, wäre dieser bestimmt mit einem Hyperlink versehen worden, welchen du hättest anklicken können. Vielleicht schaust du mal im Kommentar (z.Bsp. FITTING oder DKK) zum §63 BetrVG nach.
25.04.2008 um 16:13 Uhr
betriebsratten, noch fragen ?
05.05.2008 um 18:56 Uhr
Waschbär
Danke....alles klaro
06.05.2008 um 18:57 Uhr
Frank B, Deine Aussage ist so nicht korrekt.
Es muss mindestens ein nach § 8 BetrVG wahlberechtigter AN im WV zur JAV-Wahl sein. Das setzt neben dem Alter auch noch 6 Monate Betriebszugehörigkeit voraus. Alle weiteren WV-Mitglieder können auch unter 18 sein, soweit sie wahlberechtigt für die JAV sind.
Vielleicht sollte betr.iebsra.tten auch mal in die Wahlordnung (zunächst ab § 38 ff) reinschauen.
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