Hallo,

ich habe eine Frage bezüglich einer anstehenden Jungendvertreterwahl.
Ich mache zur Zeit eine Ausbildung bei der Stadt Wilhelmshaven und im August stehen bei uns neue Wahlen zum Jugendvertreter an. Hierzu würde ich gerne genau wissen wie alt eine Person sein darf die sich zur Wahl aufstellen lassen möchte und wie alt eine Person sein darf um wählen zu dürfen.

Auf Ihrer Internetseite sind beide Höchstgrenzen mit dem 25. Lebensjahr angegeben, laut meines eines Mitgliedes unseres Personalrates soll die Grenze aber nach oben offen sein, stimmt dies?

Eine Kollegen von mir ist bereits 30 Jahre alt und nach Angaben Ihrer Internetseite dürfte sie somit nicht wählen und auch nicht zur Wahl stehen.

Ich würde mich freuen wenn Ihr mir da weiterhelfen könnten.