Betriebsänderung auch "nur" 4 betroffenen Mitarbeitern ?
Hallo zusammen,
in einer Abteilung unserer Firma (66 Personen, alle am gleichen Standort beschäftigt) sollen jetztz 4 Kolleginnen und Kollegen in ein anderes Büro zwei Orte weiter umziehen.
Grund werden Platzproblem in den alten Büros angegeben.
Entfernung ca. 9 KM
Unsere Geschäftsleitung sieht hier keine Betriebsänderung, da die Anzahl der betroffenen Personen zu klein wären.
Wie kann der Betriebsrat hier den 4 betroffenen Personen helfen, diese Fahrtmehrkosten aufzufangen ?
Vielen Dank und liebe Grüße von der Ostsee.
Community-Antworten (5)
07.11.2019 um 09:20 Uhr
Ihr widersprecht der Versetzung nach § 99 Abs 2 Nr. 4 BetrVG, weil für die AN Nachteile, nämlich höhere Fahrtkosten, entstehen. Versetzt der AG einfach, macht ihr vom § 101 BetrVG Gebrauch.
07.11.2019 um 09:20 Uhr
Betriebsgröße <=> Geplanter Mindestumfang des Personalabbaus 21 – 59 Arbeitnehmer <=> 6 Arbeitnehmer 60 – 499 Arbeitnehmer <=> 26 Arbeitnehmer oder 10 % der Belegschaft 500 - 600 Arbeitnehmer <=> 30 Arbeitnehmer 601 Arbeitnehmer oder mehr <=> 5 % der Belegschaft geklaut von: https://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Betriebsaenderung.html
"Versetzung" um 9 km?!? Da wirst du vor dem Arbeitsgericht ausgelacht... Was steht im Arbeitsvertrag zum Arbeitsort?
07.11.2019 um 09:41 Uhr
Sehe das auch wie Krambambuli. Wir haben es als BR auch geschafft für 11km Versetzung den MA einen Ausgleich zu schaffen. Aber nur für solche, welche auch wirklich mehr fahren müssen. Es gab welche, die hatten durch die Versetzung weniger Anfahrtsweg. Über Arbeitsgericht würde ich in diesem Fall auch nicht gehen. Mal mit dem AG sprechen wie er das sieht. Sich auch die Arbeitsverträge mal anschauen. Ansonsten finde ich 9km auch nicht die Menge.
07.11.2019 um 10:16 Uhr
Kommt auch hier auf die Umstände an. An die Kilometerzahl allein kann man es nicht festmachen. Ich würde es auch mit einem Widerspruch machen. Allein das Verfahren führt oft schon zum Kompromiss.
07.11.2019 um 13:46 Uhr
"Allein das Verfahren führt oft schon zum Kompromiss. "
Kommt auf den AG an. Bei uns würde das gleich zu einem lustigen Beschlussverfahren führen, dass der AG humorlos führt und gerade zu keinem Kompromiss mehr bereit ist. Das kann dann der Richter am ArbG vielleicht noch probieren. Aber auch da kenne unser HR, die sind Freunde des "ausurteilen lassens"
Daher würde ich mal ausloten, wie der AG aufgestellt ist. Vielleicht ist er ja gesprächsbereit, wenn nicht gleich die großen Worte "Betriebsänderung", "Sozialplan" und "Interessenausgleich" im Raum stehen und man versucht den Nachteil für die MA auszugleichen
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