Betriebsübergang - Kündigungsschutz?
Uns steht ein Betriebsübergang in diesem Jahr vor, in welcher Form steht noch nicht fest. Grundsätzlich besteht ja ein Kündigungsschutz von 12 Monaten (Ausnahmen bekannt). Nun habe ich gehört, daß bei MA unter 5 Jahren Betriebsdazugehörigkeit der Kündigungsschutz nur 6 Monate beträgt ??
Community-Antworten (1)
24.04.2008 um 19:02 Uhr
swart, eigentlich ist der § 613a (4) BGB doch eindeutig und ohne Beschränkung?
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