Uns steht ein Betriebsübergang in diesem Jahr vor, in welcher Form steht noch nicht fest.
Grundsätzlich besteht ja ein Kündigungsschutz von 12 Monaten (Ausnahmen bekannt). Nun habe ich gehört, daß bei MA unter 5 Jahren Betriebsdazugehörigkeit der Kündigungsschutz nur 6 Monate beträgt ??