W.A.F. LogoSeminare

Kündigung ohne Anhörung des BR - was tun?

B
BR-125
Jan 2018 bearbeitet

unsere Geschäftsleitung ignoriert den neu gewählten BR vollständig. Nun wurde eine Mitarbeiterin gekündigt und einer eingestellt, was kann ich tun und gibt es musterschreiben?

3.80804

Community-Antworten (4)

A
andi66

24.04.2008 um 14:44 Uhr

@BR-125 Kurzfristig Mit dem Mitarbeiter in Verbindung setzen. Die Kündigung kann als unwirksam betrachtet werden. Er soll seine Arbeitskraft weiterhin anbieten und gleichzeitig seinen Weiterbeschäftigungsanspruch nach § 102 Abs. 5 BetrVG geltend machen. (Musterschreiben liegt vor. Wie komme ich an deine E-Mail Adresse?) Er muss vom AG für die Einreichung der Kündigungsschutzklage freigestellt werden, falls die Kündigungsfrist noch läuft. NICHT VERGESSEN. Unverzüglich beim Arbeitsamt arbeitssuchend melden.

Wegen ignorieren Beschluss fassen und Anwalt nehmen

Langfristig Schulung besuchen

Gruß Andi

P
Petrus

24.04.2008 um 14:47 Uhr

wegen ungefragt einstellen: siehe § 101 BetrVG. Beschluss fassen und Anwalt beauftragen

M
Mona-Lisa

24.04.2008 um 14:50 Uhr

@andi66, eine Kündigung ohne Anhörung des Betriebsrats ist nicht wirksam! Aber das stellt dann ein Arbeitsrichter fest, wenn Kündigungschutzklage erhoben worden ist.

@BR-125, die Kollegin hat nun genau 3 Wochen Zeit um diese Klage einzureichen! Sollte sie auch tun, die Aussichten auf Erfolg sind nicht die übelsten....

A
andi66

24.04.2008 um 15:31 Uhr

@Mona Du hast natürlich Recht. Ein Weiterbeschäftigungsanspruch nach § 102 Abs. 5 BetrVG kommt nur bei frist- und ordnungsgemäßen Widerspruch des BR in Frage. In diesem Fall befindet sich der Arbeitgeber sowieso in Annahmeverzug und muss nach erfolgreicher Kündigungsschutzklage den ausstehenden Lohn nachzahlen. Gruß Andi

Ihre Antwort