Erstellt am 05.11.2019 um 15:59 Uhr von celestro
Kommt darauf an. Wenn zu der Sitzung korrekt geladen wurde und alle Formalien zur Umgestaltung der Ausschüsse eingehalten wurden ... Nein. Ansonsten Ja ... aber dafür müsste man ggf. gemachte Fehler finden.
Erstellt am 05.11.2019 um 16:06 Uhr von Challenger
Zitat celestro : Ansonsten Ja ... aber dafür müsste man ggf. gemachte Fehler finden.
Die könntest Du finden, wenn Du Einsicht in die Unterlagen des BR'tes nimmst.
Erstellt am 05.11.2019 um 16:31 Uhr von Catweazle
Sind die Ausschüsse per Listenwahl gewählt worden? Wenn ja, ist bei der Abwahl die Dreiviertelmehrheit erreicht worden? Dies wäre ein möglicher Fehler.
Erstellt am 05.11.2019 um 16:50 Uhr von dieKleine
Hallo!
Danke für die Antworten.Die Ausschüsse wurden nicht nach Listenwahl gewählt worden.Eingeladen wurde auch korrekt,also habe ich wohl keine rechtliche Handhabe.Moralisch finde ich es verwerflich.Ich bin halt eher Pro Mitarbeiter und das gefällt einigen nicht.
Erstellt am 05.11.2019 um 17:40 Uhr von paula
tja am Ende nennt sich das trotzdem Demokratie
Erstellt am 05.11.2019 um 22:32 Uhr von BRHamburg
Auch hier hilft vieleicht reden.
Den Tatsache ist das man dich nicht ohne deine Zustimmung einfach in ein Ausschuss setzen kann. Wenn du an der Sitzung nicht teilgenommen hast, und vorher nicht dein Interesse an einem Ausschuss deutlich gemacht hast, konntest du auch nich gewählt werden.
Erstellt am 05.11.2019 um 22:38 Uhr von dieKleine
BR Hamburg
Ich war doch in den Ausschüssen vertreten und wurde einfach bei der Neuverteilung nicht berücksichtigt.Ich war bei der außerordentlichen Sitzung nicht dabei und habe auch keine Einladung bekommen,sonst wäre ich aus meinem Urlaub zur Sitzung gekommen.
Erstellt am 05.11.2019 um 23:37 Uhr von ganther
Natürlich kann man einfach abwählen. Es braucht keinen Grund noch eine Begründung. Wenn die Mehrheit will,dann darf sie auch
Erstellt am 06.11.2019 um 07:29 Uhr von Erbsenzähler
...und habe auch keine Einladung bekommen...
Und da haben wir (höchstwahrscheinlich) den Formfehler:
Du hättest eine Einladung bekommen und ausdrücklich mitteilen müssen, dass du nicht teilnehmen kannst/willst/möchtest. Dann darf erst ein Ersatzmitglied eingeladen werden. Guck mal in die Protokolle und den Einladungen. Was da steht. Wie werden die Einladungen zu den Sitzungen verteilt?
Erstellt am 06.11.2019 um 09:26 Uhr von dieKleine
Hallo Erbsenzähler!
Jedes feste Mitglied bekommt vorher eine Email mit der Einladung und Tagesordnung
Erstellt am 06.11.2019 um 09:29 Uhr von celestro
Wie passt das Zusammen?
"und habe auch keine Einladung bekommen,sonst wäre ich aus meinem Urlaub zur Sitzung gekommen."
und
"Jedes feste Mitglied bekommt vorher eine Email mit der Einladung und Tagesordnung" ?
Also hast Du jetzt eine Einladung bekommen, oder nicht?
Erstellt am 06.11.2019 um 09:36 Uhr von stehipp
Und du hast keine entsprechende Mail bekommen?
Dann sehe ich hier einen Formfehler. Zumindest, wenn du dem BRV nicht im Vorfeld klar geäußert hast, dass du im Urlaub nicht erreichbar bist, was wohl nicht der Fall ist.
Jetzt musst du natürlich für dich noch entscheiden, ob du glaubst, dass das Ergebnis ein anderes gewesen wäre, wenn du anwesend gewesen wärest.
Ansonsten kommt es zu einer Neuwahl und du "verlierst" wieder.
Erstellt am 06.11.2019 um 09:38 Uhr von dieKleine
Habe vergessen zu schreiben,dass ich diesmal keine bekommen habe?
Erstellt am 06.11.2019 um 10:30 Uhr von Catweazle
Einen Fehler kann ich nicht erkennen. Urlauber sind erst einmal verhindert und müssen nur auf Wunsch eingeladen werden. Eine Info, dass eine Sitzung stattfinden soll hätte dir aber auch jeder andere mitteilen können. Für die Teilnahme an einer Sitzung ist eine Einladung nicht erforderlich.
Erstellt am 06.11.2019 um 10:43 Uhr von dieKleine
Eine Info,dass eine Sitzung stattfindet habe ich nicht bekommen,aber einen Anruf nach der Sitzung während meines Urlaubs,um mir mitzuteilen,dass ich in keinem Ausschuss mehr bin.
Erstellt am 06.11.2019 um 11:19 Uhr von takkus
Wenn mir als BRV bekannt ist , dass ein BRM (m/w/d) im Urlaub weilt, würde ich auch von einer Verhinderung ausgehen und ein Ersatzmitglied laden. Hast Du denn mal dem BRV gegenüber geäußert, dass Du auch im Urlaub an den Sitzungen teilnehmen möchtest?
Allerdings frage ich mich, ob für die Neubesetzung der Ausschüsse unbedingt eine ao Sitzung notwendig ist oder ob bewusst die Abwesenheit einiger BRM (m/w/d) genutzt wurde. Könnte dies rechtsmissbräuchlich sein?
Erstellt am 06.11.2019 um 11:21 Uhr von rsddbr
Catweazle hat recht. Wenn du Urlaub hast, darf der BRV eine Verhinderung annehmen, außer du hast ausdrücklich erklärt, dass du während deines Urlaubs an Sitzungen teilnehmen möchtest. Dann hätte er dich laden müssen.
Auch eine Information, dass eine Sitzung stattfindet, ist nicht notwendig.
Bitte frage doch mal im Gremium, warum es so gekommen ist, dass die Ausschüsse neu besetzt wurden, warum dies in Abwesenheit von BRM stattfand und warum du nicht mehr berücksichtigt wurdest. Im Zweifel hätte deine Anwesenheit keinen Unterschied gemacht, wenn das Gremium mehrheitlich der Meinung ist, dass du in den Ausschüssen nicht mehr mitarbeiten sollst.
Erstellt am 06.11.2019 um 11:38 Uhr von celestro
"Auch eine Information, dass eine Sitzung stattfindet, ist nicht notwendig."
Quelle?
Erstellt am 06.11.2019 um 11:57 Uhr von dieKleine
Danke für eure Antworten.Auch wenn ich an der Sitzung teilgenommen hätte,wäre ich ja eh überstimmt worden.Von daher muss ich damit leben.Ich bin dem Gremium halt ein Dorn im Auge weil ich zu Miarbeiterfreundlich denke und vor meinem Urlaub hatten wir deswegen schon Diskussionen.Und auch wegen anderen Dingen,die ich nicht weiter ausführen möchte,weil ich nicht weiss wer alles mitliest.
Erstellt am 06.11.2019 um 13:41 Uhr von celestro
"Ich bin dem Gremium halt ein Dorn im Auge weil ich zu Miarbeiterfreundlich denke"
Was ja eigentlich gar nicht möglich ist, immerhin seit Ihr Vertreter der Arbeitnehmer. ;-)
"Auch wenn ich an der Sitzung teilgenommen hätte,wäre ich ja eh überstimmt worden."
Mag sein ... aber es macht einen Unterschied. Wenn die Ladung falsch erfolgte, sind die getroffenen Beschlüsse ungültig. Das mag der BR einfach heilen können, aber ....
Erstellt am 06.11.2019 um 13:44 Uhr von dieKleine
@celestro das sollte im Normalfall auch so sein,leider läuft es nicht immer so.