W.A.F. LogoSeminare

Abzug von Arbeitszeit - rechtlich überhaupt möglich bereits geleistete Arbeitszeit wieder abzuziehen?

Z
Zappa
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, unser Arbeitgeber hat als Einsparungsmaßnahme 5 Minuten Meldezeit zum Dienstbeginn gestrichen. Bei uns wird nach einem Schichtenplan gearbeitet. Diese 5 Minuten werden jetzt aber nicht in den einzelnen Schichten ausgewiesen, sondern pauschal am Monatsende abgezogen. Somit ist die Meldezeit lt. Schichtplan noch vorhanden, bekomme sie aber wie gesagt am Monatsende abgezogen. So hat unser AG zwei Fliegen mit einer Klappe, denn ich muß mich lt. Dpl. immer noch zum Dienst melden, bekomme aber keine Zeit dafür. Dummerweise hat unser Regionen-BR bereits zugestimmt, obwohl ich der Meinung bin, daß hierfür der örtliche BR zuständig ist. Ist das rechtlich überhaupt möglich bereits geleistete Arbeitszeit wieder abzuziehen??? Auf Ihre Antworten würde ich mich sehr freuen. Gruß Zappa

5.45708

Community-Antworten (8)

I
Immie

24.04.2008 um 12:00 Uhr

@Zappa Das vertehe ich jetzt nicht. Wenn die 5 Min Meldezeit keine Arbeitszeit mehr sind, kann man die doch nicht einfach abziehen. Was ist mit den Kollegen die die 5 Min früher kommen?

Z
Zappa

24.04.2008 um 12:19 Uhr

@Immi Der AG will 5 Min. einsparen. Zwei Möglichkeiten.

  1. Die 5 Minuten werden aus der Schicht herausgenommen, dann muss ich mich nicht mehr zum Dienstbeginn melden, und komme 5 Min später zum Dienst.
  2. Die 5 Minuten bleiben wie beschrieben in der Schicht stehen, und werden am Monatsende pro geleisteter Schicht pauschal abgezogen, somit muss ich mich weiterhin zum Dienstbeginn melden und habe am Monatsende keine AZ dafür bekommen. Ich hoffe ich konnte dir weiterhelfen. PS: Die 5 Minuten sind so oder so weg, nur bei der 1. Möglichkeit haben die Mitarbeiter 5 Min. pro Tag mehr Freizeit.( Sind bei 261 Schichten jährlich 21Std.
I
Immie

24.04.2008 um 12:30 Uhr

@Zappa Wenn du dich aber doch melden musst...keine zeit dafür bekommst...weil wird ja abgezogen...gibts doch auch kein Geld...oder die Zeit muss nachgearbeitet werden. Und die 5 Min sind doch dann keine Arbeitszeit ...also wird am Ende des Monats auch keine "geleistete Arbeitszeit" abgezogen.

Ich glaube so einfach ist nicht...ich kenne AN die müssen eine halbe Stunde "Freizeit" investieren um pünktlich am Arbeitsplatz zu sein.

Z
Zappa

24.04.2008 um 13:07 Uhr

@ Immi kompliziert bei uns, gell o.k. Beispiel : Im Dienstplan steht 5:00 Uhr Dienstbeginn, dann 5:00 bis 5:05 Meldezeit. Diese Zeit wurde bis jetzt bezahlt. Nun will der AG diese Zeit nicht mehr bezahlen. Der Dienstplan wird aber auch nicht geändert sondern es steht weiterhin 5:00 Dbg. bis 5:05 Meldezeit darin. Um diese 5 Minuten einzusparen, will der AG die Zeit pauschal abziehen. Ist doch wohl ein kleiner Unterschied. PS: Ich muß übrigens 45 Min meiner Freizeit investieren um pünktlich am Arbeitsplatz zu sein, hat mit den 5 Min nichts zu tun.

P
Petrus

24.04.2008 um 14:42 Uhr

§87 (1) Nr.2 BetrVG - der BR hat bei Beginn und Ende der tgl. Arbeitszeit mitzubestimmen - z.B. indem er einen Dienstplan genehmigt. Danach ist festgeschrieben, wieviel Stunden und Minuten jetzt Arbeitszeit sind: Alle die im Dienstplan stehen - und die sind zu bezahlen. Und für einen Dienstplan zuständig ist der Orts-BR.

Holt Euch die GEW ins Boot.

Z
Zappa

24.04.2008 um 18:45 Uhr

@Petrus Vielen Dank, genau wie ich mir es dachte. Nur sitzt meines Wissens ein Gewerkschaftsfunktionär mit im Regionen-BR. Und was ist dann mit dem Pauschalabzug am Monatsende, dem zugestimmt wurde, anstatt die Meldezeit aus dem Dienstplan zu nehmen. Zulässig oder nicht?

P
Petrus

25.04.2008 um 11:17 Uhr

auch manche GEW-Leute erzählen viel Unsinn, wenn der Tag lang ist :-( Wenn jetzt nicht noch irgendein TV was anderes sagt, würde ich mal behaupten, dass der nachträgliche Abzug so nicht zulässig ist.

E
Efaienaerbeer

25.04.2008 um 11:35 Uhr

Ich gehe mal davon aus, dass die Meldezeit, von der du sprichst, irgendetwas mit Diebnstübergabegespräch o.ä. zu tun hat. Das ist doch dann direkt schon Teil deiner Arbeitsleistung, was ja auch dadurch deutlich wird, dass euch der Arbeitgeber anweist, diese Meldung zu machen. Ist das so, dann kann euch kein BR diese Zeit wegnehmen, also weder der örtliche noch der Regional-BR, denn es handelt sich um einen Individualanspruch auf Bezahlung der geleisteten Arbeitszeit. Ein BR kann nicht entscheiden, dass bestimmte Arbeitszeiten nicht mehr zu bezahlen sind. das käme ja einer Lohnkürzung gleich und darüber darf der BR wegen der Sperre des § 77 Abs. 3 BetrVG nichts vereinbaren.

Bedeutet "Meldezeit" dagegen, dass dies die Zeit ist, die ihr benötigt vom Eingang, an dem das Erfassungsterminal steht, zu eurem Arbeitsplatz zu kommen, dann ist hier durch den BR regelbarer Spielraum. Man kann nämlich definieren, dass die Arbeitszeit erst am eigentlichen Arbeitsplatz beginnt und das Bewegen auf dem Gelände/durch das Gebäude noch der normale, nicht zur Arbeitszeit gehörende Weg zur Arbeit ist. Auch Zeit zum Umziehen zählt nicht zur Arbeitszeit, es sei denn es handelt sich um gesetzlich vorgeschriebene, spezielle Schutzkleidung.

Aber selbst, wenn es bei euch umm letzgenannten Fall geht, so gibt es bei Dienstplanregelungen keine zwingende überregionale Regelungsnotwendigkeit, so dass hier der örtliche BR zuständig ist. Der Regional-BR kann also hier überhaupt nichts wirksam regeln, es sei denn ihr beauftragt ihn vorher per BR-Beschluss dazu. Die blosse Tatsache, dass es vielleicht sinnvoll ist, bestimtte Dinge überregional einheitlich zu regeln, reicht für die Zuständigkeit des Regional-BR nicht.

Ihre Antwort