Erstellt am 05.11.2019 um 13:37 Uhr von Kjarrigan
Ist die 3 Wochenfrist für die Kündigungsschutzklage schon abgelaufen.
Also wann wurden die Kündigungen überreicht?
Ist es länger als 3 Wochen her ist die Kündigung rechtswirksam und der Zug dürfte abgefahren sein.
Erstellt am 05.11.2019 um 13:44 Uhr von DöbelnerBR
Die Kündigung wurden schon vor 6 Monaten überreicht. Da sagte man uns am 31.12.19 wird durch uns abgeschlossen.
Erstellt am 05.11.2019 um 13:45 Uhr von Pjöööng
Grundsätzlich ist eine Kündigung gültig wenn nicht innerhalb drei Wochen nach Ausspruch gegen sie geklagt wird.
Hier wird man trefflich streiten können, ob der Ausspruch der Kündigungen so rechtmäßig war, oder nicht. Das hängt vermutlich nicht zuletzt davon ab, ob tatsächlich das Werk weiterhin produziert, oder ob lediglich von Arbeitnehmern eines anderen Betriebes einzelne Maschinen genutzt werden.
Nachtrag:
Wenn die Kündigungen, wie ich jetzt lese, bereits vor 6 Monaten ausgesprochen worden sind, dann kann man annehmen dass zu diesem Zeitpunkt (und einzig und alleine auf diesen kommt es an) die unternehmerische Entscheidung das Werk zum 31.12. zu schließen gefallen war. Damit waren dann diese Kündigungen rechtens.
Wenn sich jetzt im Rahmen der Abwicklung herausgestellt haben sollte, dass besipielsweise noch weitere 10.000 Airbags auf diesen Maschinen produziert werden müssen, dann wird der Arbeitgeber diese auch von fremden Personal produzieren lassen dürfen.
Erstellt am 05.11.2019 um 14:00 Uhr von DöbelnBR
Das Werk wird ins Ausland verlagert und der Zeitplan geht nicht auf. Deshalb sollen die Mitarbeiter eines anderes Werkes unser Produkt im Januar weiter produzieren. Wenn das Werk nicht geschlossen wird, müsste doch auch der BR noch vor Ort sein ? Es heißt doch immer "Der BR macht das Licht aus " ?
Erstellt am 05.11.2019 um 14:27 Uhr von Pjöööng
Das Licht darf auch ein Wach- und Schließdienst ausmachen.
Aber Ihr seid ja auch bis zum Ende Eures Betriebes in der Nähe des Lichtschalters. Euer Betrieb hört am 31.12. auf zu existieren.
Erstellt am 05.11.2019 um 15:33 Uhr von nicht brauchen
Hmm das sehe ich nicht so. Hier wurden die Mitarbeiter oder der BR (evtl. arglistig) getäuscht. Wie hätte man denn gegen die Kündigung klagen sollen, wenn der Betrieb am 01.01.2020 nicht mehr existiert. Da bekommt man nicht recht. Meiner Meinung nach ist durch die neue Information eine andere Sachgrundlage entstanden. Es ist ja eine völlig neue Situation.
Das ist sozusagen wie in einem Krimi ein neuer Beweis und der bisherige Tatverdächtige ist unschuldig und der Mörder ist immer der BR (ähh Gärtner...).
Erstellt am 05.11.2019 um 15:39 Uhr von celestro
"Hier wurden die Mitarbeiter oder der BR (evtl. arglistig) getäuscht."
Grundlage für diese Annahme? Und bitte etwas mehr als nur "ja, aber es wird ja jetzt noch 1 GANZEN MONAT weiter produziert".
"Das ist sozusagen wie in einem Krimi ein neuer Beweis und der bisherige Tatverdächtige ist unschuldig und der Mörder ist immer der BR (ähh Gärtner...)."
Eher wie die Information, dass der Tote am Ende doch nicht durch den Messerstich starb, sondern erst durch eine der 3 Kugeln, die ihm der Täter anschließend noch in den Körper gejagt hat. So richtig viel ändert das aber nicht ....
Erstellt am 05.11.2019 um 16:49 Uhr von Pjöööng
Zitat (nicht brauchen):
"Hmm das sehe ich nicht so. Hier wurden die Mitarbeiter oder der BR (evtl. arglistig) getäuscht. Wie hätte man denn gegen die Kündigung klagen sollen, wenn der Betrieb am 01.01.2020 nicht mehr existiert."
Wenn ich den Saxhverhalt richtig verstanden habe, dann will der Arbeitgeber im Laufe des ersten Halbjahres die unternehmerische Entscheidung getroffen haben, den Betrieb zu schließen. Der Unternehmer hat offensichtlich auch alle Schritte unternommen um diese unternehmerische Entscheidung umzusetzen (insbesondere die Kündigung der gesamten Belegschaft incl. BR). Jetzt hat sich wohl die Notwendigkeit ergeben, die (oder möglicherweise auch nur einen Teil der) Produktion für etwa einen Monat fortzuführen. Es ist zumindest nachvollziehbar, dass diese Notwendigkeit vor einem halben Jahr noch nicht erkennbar war.
Wo liegt da eine Täuschung vor?
"Wie hätte man denn gegen die Kündigung klagen sollen, wenn der Betrieb am 01.01.2020 nicht mehr existiert."
Nicht sonderlich logisch Deine Frage! Es bleibt doch dabei dass der Betrieb am 01.01.2020 nicht mehr existiert!
Erstellt am 05.11.2019 um 17:44 Uhr von paula
Für die Frage der Wirksamkeit der Kündigung kommt es eben immer auf die Sachlage zum Zeitpunkt des Ausspruchs der Kündigung an. Es gibt hier keinen Ansatzpunkt anzunehmen, dass der AG damals eine andere Kenntnis hatte. Die Beweislast für Verschwörungstheorien liegt beim AN.
Erstellt am 05.11.2019 um 23:20 Uhr von Dummerhund
Ich denke auch das die Messe hier gelesen ist, aber hätte man eine Verlängerung um einen Monat nicht bei Verhandlungen über einen Sozialplan erkennen müssen oder können?
Erstellt am 06.11.2019 um 15:10 Uhr von nicht brauchen
Ich bleibe dabei.
Konstruktion: Ag (Firma IchbinChefichdarfalles GmbH) will einen aus seiner Sicht unbequemen BR loswerden. Er kündigt alle Mitarbeiter inkl. BR zum Zeitpunkt X. Ag (Firma IchbinChefichdarfalles GmbH) macht ab dem Zeitpunkt X unter der gleichen Firmierung weiter (und stellt evtl. sogar die meisten Leut wieder ein).
@Pjöööng "Wie hätte man denn gegen die Kündigung klagen sollen, wenn der Betrieb am 01.01.2020 nicht mehr existiert."
Nicht sonderlich logisch Deine Frage! Es bleibt doch dabei dass der Betrieb am 01.01.2020 nicht mehr existiert!
Er existiert doch noch 1 Monat weiter...
Erstellt am 06.11.2019 um 15:16 Uhr von celestro
"Konstruktion: Ag (Firma IchbinChefichdarfalles GmbH) will einen aus seiner Sicht unbequemen BR loswerden. Er kündigt alle Mitarbeiter inkl. BR zum Zeitpunkt X. Ag (Firma IchbinChefichdarfalles GmbH) macht ab dem Zeitpunkt X unter der gleichen Firmierung weiter (und stellt evtl. sogar die meisten Leut wieder ein)."
Also diese Konstruktion ist jetzt aber neu.
"Er existiert doch noch 1 Monat weiter..."
Erm ... Moment! Also um was geht es hier jetzt? Um "den BR los werden und die Firma doch weiter laufen lassen?" Oder geht es um den einen Monat mehr?
Erstellt am 06.11.2019 um 15:51 Uhr von Pjöööng
Zitat (nichtbrauchen):
"Ich bleibe dabei.
Konstruktion: Ag (Firma IchbinChefichdarfalles GmbH) will einen aus seiner Sicht unbequemen BR loswerden. Er kündigt alle Mitarbeiter inkl. BR zum Zeitpunkt X. Ag (Firma IchbinChefichdarfalles GmbH) macht ab dem Zeitpunkt X unter der gleichen Firmierung weiter (und stellt evtl. sogar die meisten Leut wieder ein)."
Häh? Der Fragesteller hatte doch eindeutig geschrieben "mit Mitarbeitern aus einem anderen Werk"!
Zitat (nicht brauchen):
"Er existiert doch noch 1 Monat weiter... "
Hast Du Dich schon mal damit beschäftigt wie arbeitsrechtlich der Betrieb definiert ist?