Frsitlose Kündigung!
wir haben heute eine anhörung für eine fristlose kündigung erhalten - hilfsweise gleich mit für eine ordentliche. für die fristlose bleiben ja 3 tage, für die ordentliche 7 tage zeit.
kann man zuerst die bedenken für die fristlose kündigung dem ag innerhalb 3 tagen mitteilen, und dann innerhalb von 7 tagen die antwort für die ordentliche Kündigung "nachschieben"?
Community-Antworten (3)
24.04.2008 um 09:10 Uhr
Guten Morgen, Ja
24.04.2008 um 12:39 Uhr
. . . das hieße also z.B. im Klartext: gegen die fristlose Entlassung würde der BR Einspruch erheben aus . . ... . Gründen, gegen die hilfsweise fristgemäße hat er nix, obwohl die Gründe die gleichen sind? Liest sich etwas merkwürdig, oder? Frage: warum wollt Ihr zweimal tagen? Den AG etwas ärgern? ;-)
24.04.2008 um 14:57 Uhr
@wölfchen: der Unterschied liegt zwischen "Bedenken" und "Widerspruch". Die Bedenken werden in beiden Fällen evtl. gleich sein - der Widerspruch will aber wohl formuliert sein. Letzteren gibts nur bei der ordentlichen Kündigung.
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