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Kündigung XX

Y
Yola
Jan 2018 bearbeitet

Hallo ihr Lieben. Eine Frage die indirekt mit dem BR zu tun hat. Kann ein Mitarbeiter gekündigt werden,welcher Sex am Arbeitsplatz ( Büro ) hatte .Dies war außerhalb der Arbeitszeit.Bitte keine doofen Antworten. Danke

4.82505

Community-Antworten (5)

W
w-j-l

23.04.2008 um 19:42 Uhr

Wäre schon interessant zu wissen, wie es bekannt wurde.

  • Denunziation?
  • Kameraüberwachung?
  • Zufällige Wahrnehmung?
  • Prahlerei?
  • Beschwerde eines Beteiligten wegen AGG?

Haben die Beteiligten eine Abmahnung erhalten? (Unzulässige eigenwirtschaftliche Nutzung von Betriebsräumen, Erregung öffentlichen Ärgernisses, .....?)

Steht eine Kündigung an, oder ist das nur grundsätzliches Interesse?

W
wölfchen

23.04.2008 um 22:52 Uhr

. . . is ein bisschen wenig Fleisch an dem Knochen, den Du uns hingeworfen hast. Z.B. kann außerhalb der Arbeitszeit in der viertelstündlichen morgendlichen Kaffeepause sein, aber auch nach Feierabend, wenn niemand mehr im Betrieb ist. Dann ist interessant, ob es sich um UPS oder eine ähnliche Firma handelt, denn die haben mitunter recht seltsame Moralvorstellungen - denkbar ist es auch bei kirchlichen Einrichtungen - also ein bisschen wenig für eine Pauschalantwort . . .

Y
Yola

24.04.2008 um 07:39 Uhr

Guten Morgen und danke für die Antworten.Es war nach Feierabend und wurde vom Chef zufällig bemerkt.Das Interesse an der Antwort ist grundsätzlich.Kein UPS oder vergleichbarer Betrieb.Ich finde nichts dazu in schlauen Büchern. Danke Euch

DR
Der Rat

24.04.2008 um 11:59 Uhr

Es kommt ggf. auch darauf an, ob in einer Betriebsordnung festgelegt ist, daß das Unternehmensgelände nur zum Zwecke der Arbeitserbringung und nur während der Arbeitszeit betreten werden darf.

Ein Aufenthalt auf dem Betriebsgelände ausserhalb der Arbeitszeit zu Nicht-Dienstlichen Zwecken kann ggf. den Straftatbestand des Hausfriedensbruchs erfüllen und wäre damit tatsächlich ein Kündigungsgrund.

J
jotim

27.04.2008 um 16:31 Uhr

ergänzend zu Der Rat: Die Kündigung dürfte "einfach so" nicht möglich sein. Es wäre ein möglicher Verstoß gegen die "Ordnung am Arbeitsplatz" die ja mitbestimmungspflichtig (BR?) ist. Da wäre eine Abmahnung möglich und wohl auch eher angemessen. Erst im fortgesetzten Wiederholungsfall käme dann eine Kündigung in Betracht. Natürlich gilt dies nur, wenn alle (2?) Beteiligten Betriebsangehörige waren. Sonst kommt das Problem mit dem Hausfriedensbruch usw. hoch.

Zu Gunsten des/der Mitarbeiter wäre aber ggf. auch der § 75.2 BetrVG zu beachten...

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