Kündigung XX
Hallo ihr Lieben. Eine Frage die indirekt mit dem BR zu tun hat. Kann ein Mitarbeiter gekündigt werden,welcher Sex am Arbeitsplatz ( Büro ) hatte .Dies war außerhalb der Arbeitszeit.Bitte keine doofen Antworten. Danke
Community-Antworten (5)
23.04.2008 um 19:42 Uhr
Wäre schon interessant zu wissen, wie es bekannt wurde.
- Denunziation?
- Kameraüberwachung?
- Zufällige Wahrnehmung?
- Prahlerei?
- Beschwerde eines Beteiligten wegen AGG?
Haben die Beteiligten eine Abmahnung erhalten? (Unzulässige eigenwirtschaftliche Nutzung von Betriebsräumen, Erregung öffentlichen Ärgernisses, .....?)
Steht eine Kündigung an, oder ist das nur grundsätzliches Interesse?
23.04.2008 um 22:52 Uhr
. . . is ein bisschen wenig Fleisch an dem Knochen, den Du uns hingeworfen hast. Z.B. kann außerhalb der Arbeitszeit in der viertelstündlichen morgendlichen Kaffeepause sein, aber auch nach Feierabend, wenn niemand mehr im Betrieb ist. Dann ist interessant, ob es sich um UPS oder eine ähnliche Firma handelt, denn die haben mitunter recht seltsame Moralvorstellungen - denkbar ist es auch bei kirchlichen Einrichtungen - also ein bisschen wenig für eine Pauschalantwort . . .
24.04.2008 um 07:39 Uhr
Guten Morgen und danke für die Antworten.Es war nach Feierabend und wurde vom Chef zufällig bemerkt.Das Interesse an der Antwort ist grundsätzlich.Kein UPS oder vergleichbarer Betrieb.Ich finde nichts dazu in schlauen Büchern. Danke Euch
24.04.2008 um 11:59 Uhr
Es kommt ggf. auch darauf an, ob in einer Betriebsordnung festgelegt ist, daß das Unternehmensgelände nur zum Zwecke der Arbeitserbringung und nur während der Arbeitszeit betreten werden darf.
Ein Aufenthalt auf dem Betriebsgelände ausserhalb der Arbeitszeit zu Nicht-Dienstlichen Zwecken kann ggf. den Straftatbestand des Hausfriedensbruchs erfüllen und wäre damit tatsächlich ein Kündigungsgrund.
27.04.2008 um 16:31 Uhr
ergänzend zu Der Rat: Die Kündigung dürfte "einfach so" nicht möglich sein. Es wäre ein möglicher Verstoß gegen die "Ordnung am Arbeitsplatz" die ja mitbestimmungspflichtig (BR?) ist. Da wäre eine Abmahnung möglich und wohl auch eher angemessen. Erst im fortgesetzten Wiederholungsfall käme dann eine Kündigung in Betracht. Natürlich gilt dies nur, wenn alle (2?) Beteiligten Betriebsangehörige waren. Sonst kommt das Problem mit dem Hausfriedensbruch usw. hoch.
Zu Gunsten des/der Mitarbeiter wäre aber ggf. auch der § 75.2 BetrVG zu beachten...
Verwandte Themen
Interessantes Abstimmungsergebnis - Richtige Formulierung des Beschlusses zur Kündigung?
ÄlterHeute ist bei uns folgendes passiert: Anhörung zur Betriebsbedingten fristgerechten Kündigung von Frau xyz nach § 102 BetrVG. Der AG bittet den Betriebsrat um Zustimmung zur Betriebsbedingten fr
Kündigung in Probezeit - andere Stelle im Arbeitsvertr. als ausgeübt werden soll
ÄlterHallo Forum, wir haben leider im Moment eine Kündigung einer Kollegin in der Probezeit vorliegen - das besondere daran ist das die Kollegin erst am 01.02.2018 bei uns im Haus angefangen hat. Als Grun
Ordentliche Kündigung mit Formfehler bei Sozialauswahl
Älter2 MA haben eine ordentlich Kündigung (betriebsbedingt) erhalten. Personalabteilung hat danach festgestellt, dass unterhaltspflichtige Personen bei Sozialauswahl nicht richtig berücksichtigt wurden und
Ordentliche Kündigung
ÄlterZur Aufklärung: Natürlich hat der BR mit den AN gesprochen nach der 1. Kündigung und auch der 2.Kündigung. Es wurde ja auch die Anhörung des BR vor Kündigung an AG wurde fristgerecht gemacht. Auch die
Kündigung trotz AU - mit Verdacht auf Alkoholkrankheit?
ÄlterBeabsichtigte Kündigung einer Mitarbeiterin ( AG wird die Kündigung am 09.03. dem BR vorlegen, daher erstmal nur Verdachts Angaben) Gründe zur Kündigung sind evt. folgende: unendschuldigtes fern