Erstellt am 23.04.2008 um 09:07 Uhr von wölfchen
. . . verlangen könnt Ihr es, aber es wird nichts bewirken. Es gibt im Betriebsverfassungsgesetz ganz klare Regeln, wie ein BR- Mitglied seines Amtes enthoben werden kann. Eine Unterschriftenliste gehört nicht dazu.
Im Übrigen muss ich mal wieder die berühmte Frage stellen, wer denn diesen BR gewählt hat. Es erscheint mir schon merkwürdig, dass bei 4 Wochen Anwesenheit in diesem Jahr im Betrieb schon feststeht, dass derjenige nix taugt, nachdem er vorher genug Stimmen bekommen hat, um im BR zu sein. Oder seid Ihr etwa sauer, weil der Kollege so viel krank ist? Aber Krankheit kann jeden treffen - auch einen BR . . .
Vielleicht solltet Ihr erst mal das Ende der Arbeitsunfähigkeit abwarten und schauen, wie die drei sich zusammenraufen? Fröhliches BR- Kegeln führt im Endeffekt nur dazu, dass sich kein Kandidat mehr findet . . .
Erstellt am 23.04.2008 um 09:28 Uhr von luise1
Du hast schon recht, vor der Wahl wurde von dem BR Mitglied große Töne bezüglich gleiche Arbeit für alle gespuckt, und jetzt dürfen wir die Arbeit mitmachen. Mit dem Ausspruch ich bin BR Mitglied mir kann man sowieso nicht Kündigen werden! Der rest vom BR nimmt keine Stellung zu diesem Thema. Gibst da spezielle §§§ im Betriebsverfassungsgesetz! Danke für deine Antwort.
Erstellt am 23.04.2008 um 09:37 Uhr von Petrus
Erstellt am 23.04.2008 um 10:03 Uhr von Niko
Hallo luise1, du solltest mit deinen Äußerungen etwas vorsichtiger sein, denn der Schuss könnte nach hinten losgehen - wieso ? Du unterstellst mehr oder weniger dem BRM nur krank zu sein weil er diesen besonderen Kündigungsschutz hat. Wieso sollte das BRM nicht dafür sein "gleiche Arbeit vor alle", nur weil er krank ist, muss sich doch seine Meinung nicht geändert haben. Hast du dich einmal gefragt ob diejenigen begeistert sind - deine Arbeit mitzumachen - solltest du einmal krank werden.
Ich muss mich immer wieder wundern was manche von euch da draußen vom BR erwarten ohne selber bereit zu sein eine solche Aufgabe zu übernehmen und ein Urteil abgeben wollen, ohne zu wissen was zum Beispiel in diesem Fall - "Krankheit" tatsächlich Sache ist.
Erstellt am 23.04.2008 um 10:08 Uhr von wölfchen
luise1,
da ist mir zu wenig Fleisch am Knochen! §§§ zu was?
- gegen große Töne spucken
- gegen Arbeit mitmachen
- gegen MA, die sich durch die großen Töne beeindrucken ließen
- gegen die Aussage, dass einem BRM nicht gekündigt werden kann
- gegen einen BR, der sich dazu nicht äußert
Also etwas genauer brauchten wir das schon (Unterschriftenliste hatte ich ja schon geklärt).
Erstellt am 23.04.2008 um 10:21 Uhr von MediamarLeipzig
@Luise
Scheise mit der Scheisse , das kommt mir sehr bekannt vor.Da musst du etwas anders Ereagieren und dieser Unperson zeigen das sie scheisse ist und das es besser ist das sie geht.Also im ganzen und komplett.Das könnte auch Mobbing sein,aber ist ja zum Vorteil der Verwandschaft.Aber scheise ist das schon mit der scheisse.