Erstellt am 04.11.2019 um 08:51 Uhr von Kjarrigan
Was genau erzählt er dnen? Einzelheiten oder Tendenzen oder ähnliches.
Abstimmungsergebnisse? Dann wählt geheim.
BR Sitzungen sind nicht öffentlich. Aber bis ihr darus ein Ausschlußverfahren konstruieren könnt wird es ein sehr langer beschwerlicher Weg. Nicht unmöglich, aber ihr müsstet schon konkrete Beweise haben.
Und teilweise werdet ihr ja selber Kollegen und Ma von den Sitzungen erzählen / berichten.
Erstellt am 04.11.2019 um 09:04 Uhr von Erbsenzähler
Sprecht ihn doch mal an und fragt ihn warum er das macht und was er erzählt.
Erstellt am 04.11.2019 um 23:48 Uhr von ganther
nur wenige Sachen aus der Sitzung unterliegen der Geheimhaltungspflicht eines BRs. Wir haben bei uns im Gremium Mitglieder die schon bei der Wahl als klare Arbeitgeberliste angetreten sind und ganz offensiv Opposition betreiben. Die whatsappen aus der Sitzung. Reicht das alleine für einen Ausschluss? Ganz klar nein. Von mehreren Anwälten durchgeprüft und sogar schon zum Arbeitsgericht getragen Der BR ist zunächst kein Geheimrat. Da müsste schon nachhaltig zb das Abstimmungsverhalten einzelner BRM mitgeteilt werden