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Einschüchterung vor BR-Wahl - wie wehren wir uns dagegen, wenn wir noch keinen Vertreter der Belegschaft haben?

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azrael_k
Nov 2016 bearbeitet

hallo @ll wir bereiten gerade eine BR-wahl im betrieb vor. nun werden mehrere MA, die auf der einladung zur betriebsversammlung -zur wahl des wahlvorstandes- unterschrieben haben, vom geschäftsführer in einzelgesprächen "bearbeitet". wir wissen, dass das dem BetrVG entgegenspricht. unsere frage ist nun: wie wehren wir uns dagegen, wenn wir noch keinen vertreter der belegschaft haben? thx im voraus für eure (hoffentlich umsetzbaren) antworten.

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Community-Antworten (2)

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Werner

22.04.2008 um 15:48 Uhr

Moin azrael_k, Holt Euch unterstützung durch die Gewerschaft, die kennen sich da aus. Außerdem solltet Ihr dem GF das mal sagen: Die Verbote aus dem Betriebsverfassungsgesetz die Wahlbehinderung und die unzulässigen Wahlbeeinflussung sind sehr ernst zu nehmen. Denn wer dagegen verstößt, begeht eine Straftat, welche mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft wird (§ 119 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG). Im Übrigen sind alle gegen diese Verbote verstoßenden Maßnahmen nichtig (§ 134 BGB in Verbindung mit § 20 BetrVG).

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DonJohnson

22.04.2008 um 19:32 Uhr

Ja, genau, in dem Fall kann nur noch die Gewerkschaft helfen - die setzen das dann auch durch - keine Angst. Habt auch keine Angst vor weiteren Einschüchterungen des AG - die werden sicherlich kommen. Bleibt stark und zieht die Wahl durch! Die Zeit der Diktaturen ist hier in Deutschland zum Glück schon lange vorbei!

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