Erstellt am 04.03.2019 um 13:02 Uhr von rtjum
also bei einem Überwachungssystem gehe ich von der MB des örtlichen Gremiums aus.
Woher will denn der GBR wissen wo z.B. Kameras sinnvoll sind und wo nicht, welcher Bereich ausgeleuchtet werden soll und welcher nicht. Da kann es evtl. eine Rahmen-GBV geben aber die genaue Ausgestaltung kann doch nur vor Ort passieren.
Also den AG zu Verhandlungen auffordern, ihm evtl. schon eine ausgearbeitete BV mit euren Maximalforderungen vorlegen.
Die beiden GBR-Vertreter von euch sind allerdings nicht an Beschlüsse von euch gebunden, die können auch anders abstimmen.
Erstellt am 04.03.2019 um 14:37 Uhr von Kratzbürste
Ich gehe auch davon aus, dass der örtliche BR zuständig ist. Falls ihr dem GBR einen Verhandlungsauftrag erteilt habt, könnt ihr diesen auch wieder per Beschluss aufheben.
Erstellt am 04.03.2019 um 16:40 Uhr von Giftzwerg
Zitat Beschludin : Bei uns wurde unternehmensweit (mehrere Standorte) ein Überwachungssystem eingeführt ohne GBR-Zustimmung.
Soweit ich Deine Ausführungen verstehe, hat der AG das Überwachungssystem ohne die zwingend erforderliche Zustimmung nach §87 Abs.1 Nr.6 BetrVG des BR eingeführt. Die Einführung des Überwachungssystems ist also rechtswidrig.
Zitat Beschludin : Der Arbeitgeber spielt nicht mit und versucht nun mit Einschüchterung der zwei GBR-Mitglieder hinzukriegen
Ihr könnt beim Arbeitsgericht eine einstweilige Verfügung beantragen, dass das Überwachungssystem in Euerem Betrieb abgeschaltet wird und bleibt, bis eine BV hierüber abgeschlossen ist. Eine einstweilige Verfügung wird die Spielfreude des AG in ungeahnte Höhen treiben.
Erstellt am 04.03.2019 um 18:33 Uhr von Beschludin
@Giftzwerg
wir wissen dass wir eine einstweilige Verfügung beantragen können und genau hier wird es bei dem GBR schwierig. Sie werden sich nicht trauen. Und außerdem wird der AG uns als BR verantwortlich dafür machen, dass der Laden nun viel Geld dadurch "verschwenden" musste. Das wäre dann eine Strafe so in aller Öffentlichkeit als BR dafür verantwortlich gemacht werden. Da haben wir (also vier Leute der BR) Bammel, dass sich nun der GBR nicht traut.
Erstellt am 05.03.2019 um 08:41 Uhr von rtjum
@Beschludin
Das macht ihr als BR für euren Standort die einstweilige, nicht der GBR!!!
Und wenn der AG euch betriebsöffentlich dafür verantwortlich macht dann geht ihr wieder zum Arbeitsgericht wegen Behinderung der BR-Arbeit.
Und ihr müsst dann ganz schnell eine Betriebsversammlung machen und euren Kollegen klar machen, dass nicht ihr die Verschwender seid sondern der AG, denn hätte er sich an das Gesetz gehalten und vorher dazu eine BV mit Euch vereinbart, wäre nichts verschwendet worden und außerdem wolltet ihr ja mit dem AG vernünftig über die Angelegenheit reden er wollte aber nicht.
Erstellt am 05.03.2019 um 10:23 Uhr von Thomas63
Um was für ein Überwachungssystem handelt es sich? Das kann schon mal den unterschied ausmachen ob ein BR oder GBR zuständig ist. Die Info hier ist zu allgemein.
Ihr seid meherere Standorte, wieviele seid ihr im GBR?
Der GBR verhandelt mit 3 Mann? Da jeder Standort 2 Leute entsendet gehe ich davon aus das eine Arbeitsgruppe an dem Thema arbeitet. Eine AG kann Vorarbeit leisten aber keine Beschlüsse fassen.
Auch wenn GBR-Mitglieder sich nicht an Beschlüsse halten müssen solltet Ihr als BR euch Gedanken machen ob Ihr die Richtigen Vertreter entsendet habt.
PS: BRs oder GBRs Schuldgefühle einzureden das SIE an hohen Kosten schuld seien ist ein übliches Spiel des Arbeitgebers...da sollte man drüber stehen und die einzelnen Fälle abwägen. Bei Mitarbeiterüberwachung sollte man jedenfalls keine Kompromisse machen!
Erstellt am 05.03.2019 um 11:34 Uhr von Pjöööng
Zitat (Beschludin):
"Da haben wir (also vier Leute der BR) Bammel, dass sich nun der GBR nicht traut."
Ihr habt die Zuständigkeit von BR und GBR noch nicht verstanden! Ihr schielt doch nur auf den GBR weil Ihr selber nicht genügend A*sch in der Hose habt!
Zitat (Thomas63):
"Um was für ein Überwachungssystem handelt es sich? Das kann schon mal den unterschied ausmachen ob ein BR oder GBR zuständig ist."
Was soll das denn für ein Überwachungssystem sein, welches nicht in einzelnen Betrieben, sondern nur unternehmesweit einheitlich eingeführt werden kann?