Hallo,
in unserem Betrieb (TVöD, § 18 Leistungsentgelt)) soll eine Leistungsbewertung (Mitarbeitergespräche...) eingeführt werden. Wir als BR verhandeln mit, haben aber bei folgender Frage unterschiedliche Meinungen:
Unser AG möchte Beschäftigte erst nach sechs Monaten (= Probezeit) in die Bewertung aufnehmen, da er argumentiert, dass erst dann eine "gerechtere" Beurteilung möglich sei.
Der BR meint, dass nach dem Gleichbehandlungsgrundsatz schon eine frühzeitigere ((z.B. nach 3-4 Monaten) Bewertung möglich sein müsse.
Wie sind eure Erfahrungen dazu, gibt es gute Argumente für die BR-Theorie?
Vielen Dank
Fritz von Bayern