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Leistungsbewertung erst nach sechs Monaten sinnvoll?

FVB
Fritz von Bayern
Okt 2021 bearbeitet

Hallo, in unserem Betrieb (TVöD, § 18 Leistungsentgelt)) soll eine Leistungsbewertung (Mitarbeitergespräche...) eingeführt werden. Wir als BR verhandeln mit, haben aber bei folgender Frage unterschiedliche Meinungen: Unser AG möchte Beschäftigte erst nach sechs Monaten (= Probezeit) in die Bewertung aufnehmen, da er argumentiert, dass erst dann eine "gerechtere" Beurteilung möglich sei. Der BR meint, dass nach dem Gleichbehandlungsgrundsatz schon eine frühzeitigere ((z.B. nach 3-4 Monaten) Bewertung möglich sein müsse. Wie sind eure Erfahrungen dazu, gibt es gute Argumente für die BR-Theorie? Vielen Dank Fritz von Bayern

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Community-Antworten (6)

K
Kölner

22.04.2008 um 10:42 Uhr

@Fritz von Bayern Da setzt Euer AG nur den TVöD mit samt seinen Kommentierungen und Vorgaben des VkA um. Wenn Ihr allerdings ein Krankenhaus seid, dann könntet Ihr die Verhandlungen auch wieder einstellen...

FVB
Fritz von Bayern

22.04.2008 um 10:51 Uhr

Hallo Kölner, danke für deine Antwort. Ja wir sind ein KH und bei uns ist derzeit die Ausschüttung ausgesetzt. Auch die Beurteilung nach § 18 TVöD? Oder müßten wir die Betriebsvereinbarung nach § 94, Abs. 2 BetrVG abschließen???

Meine Frage nach dem SINNVOLLEN Beurteilungszeitraum ist leider nocht nicht geklärt. Fritz von Bayern

K
Kölner

22.04.2008 um 10:59 Uhr

@Fritz von Bayern SINNVOLL ist eine Beurteilung. Aber was der BR SINNVOLL findet, muss nicht der AG SINNVOLL finden. Ausserdem hat der AG die Kommentierungen zum § 18 TVöD auf seiner Seite... Wenn es keine Ausschüttung gibt, warum soll man denn sich denn als BR an einem System beteiligen, das keine "Gewinner" erkennen lässt?

G
Galaxy

22.04.2008 um 11:00 Uhr

@FvB

im Krankenhausbereich ist der §18 TVöD bis zum 31.12.2009 ausgesetzt, weil 1% Leistungsentgeld minus 1% Leistungsentgeld = 0%, zur Teilkompensation der 38,5 Std.Woche.(Neuer Tarifvertrag für Kommunale Krankenhäuser) Also, warum aus diesem Grund Leistungsbeurteilungsgespräche führen, wenn doch kein monetärer Erfolg?

Ansonsten ist eine Beurteilung innerhalb der Probezeit mit Sicherheit sinnvoll, wozu dient sonst die Probezeit? Doch darüber sind wir uns mit Sicherheit einig, oder?

Aber deswegen benötigt man doch keine BV....

K
Kölner

22.04.2008 um 11:02 Uhr

@galaxy Gleiche Gedanken zu fast gleicher Zeit...beängstigend! ;-)

G
Galaxy

22.04.2008 um 11:02 Uhr

@kölner

musst du immer antworten, während andere noch schreiben? ;-))

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