Erstellt am 22.04.2008 um 08:42 Uhr von Kölner
@Fritz von Bayern
Da setzt Euer AG nur den TVöD mit samt seinen Kommentierungen und Vorgaben des VkA um.
Wenn Ihr allerdings ein Krankenhaus seid, dann könntet Ihr die Verhandlungen auch wieder einstellen...
Erstellt am 22.04.2008 um 08:51 Uhr von Fritz von Bayern
Hallo Kölner,
danke für deine Antwort. Ja wir sind ein KH und bei uns ist derzeit die Ausschüttung ausgesetzt. Auch die Beurteilung nach § 18 TVöD?
Oder müßten wir die Betriebsvereinbarung nach § 94, Abs. 2 BetrVG abschließen???
Meine Frage nach dem SINNVOLLEN Beurteilungszeitraum ist leider nocht nicht geklärt.
Fritz von Bayern
Erstellt am 22.04.2008 um 08:59 Uhr von Kölner
@Fritz von Bayern
SINNVOLL ist eine Beurteilung. Aber was der BR SINNVOLL findet, muss nicht der AG SINNVOLL finden. Ausserdem hat der AG die Kommentierungen zum § 18 TVöD auf seiner Seite...
Wenn es keine Ausschüttung gibt, warum soll man denn sich denn als BR an einem System beteiligen, das keine "Gewinner" erkennen lässt?
Erstellt am 22.04.2008 um 09:00 Uhr von galaxy
@FvB
im Krankenhausbereich ist der §18 TVöD bis zum 31.12.2009 ausgesetzt, weil 1% Leistungsentgeld minus 1% Leistungsentgeld = 0%, zur Teilkompensation der 38,5 Std.Woche.(Neuer Tarifvertrag für Kommunale Krankenhäuser) Also, warum aus diesem Grund Leistungsbeurteilungsgespräche führen, wenn doch kein monetärer Erfolg?
Ansonsten ist eine Beurteilung innerhalb der Probezeit mit Sicherheit sinnvoll, wozu dient sonst die Probezeit?
Doch darüber sind wir uns mit Sicherheit einig, oder?
Aber deswegen benötigt man doch keine BV....
Erstellt am 22.04.2008 um 09:02 Uhr von Kölner
@galaxy
Gleiche Gedanken zu fast gleicher Zeit...beängstigend! ;-)
Erstellt am 22.04.2008 um 09:02 Uhr von galaxy
@kölner
musst du immer antworten, während andere noch schreiben? ;-))