Hallo,
in unserer BV Zielsetzungs- und Leistungsbewertung ist folgendes vereinbart
"Die Erledigung eines Einspruches durch die Kommission muss bis spätestens sechs Monate nach Einspruch erfolgen"

Kollege hat Einspruch erhoben, Kommission tagt erst nach 7 Monaten.
Frage: Hat Kollege Anspruch auf Zielbewertung des Vorjahres § 242 BGB § 246 BGB § 280 BGB § 286 BGB
oder setzt eine Zielvereinbarung stets den Eintritt des Erfolges voraus, sprich Kollege geht leer aus
oder ???