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Freistellung ohne Kündigung

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Roma1
Nov 2019 bearbeitet

Ein AN hat mit dem AG eine unwiderrufliche Freistellung von 20 Monaten vereinbart als Ausgleich für geleistete Überstunden. Der AN ist unbefristet beschäftigt. Der AG ist der Auffassung, nach Beendigung der Freistellung, wäre das Arbeitsverhältnis beendet. Was ist eure Meinung bzw. der rechtliche Status ? Vielen Dank für euere Mitteilungen.

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Community-Antworten (4)

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kratzbürste

01.11.2019 um 09:23 Uhr

Da müsste man schon genau Wissen, was schriftlich vereinbart wurde. Ansonsten kann ja ein Überstundenausgleich nicht zum Ende des Arbeitsverhältnisses führen.

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rtjum

01.11.2019 um 12:11 Uhr

ja das kann so oder so sein... Wieso meint der AG denn, dass das Arbeitsverhältniss dann beendet ist?

K
Kjarrigan

01.11.2019 um 12:48 Uhr

Eine Kündigung muss schriftlich erfolgen und eindeutig sein. Wenn in der Freistellungvereinbarung keine Rede von Kündigung oder Beendigung oder ähnliches geschrieben steht ist das Arbeitsverhältnis nicht beendet. da die Kündigungsfrist aber wahrscheinlich nicht 20 Monate ist, könnte die aber natürlich noch kommen. Vielleicht sollte man aber einen Anwalt fragen, ob die Freistellungsvereinbarung als Kündigung angesehen werden kann, da die Widerspruchsfrist 21 Tage beträgt.

B
BRHamburg

01.11.2019 um 15:19 Uhr

Wie alt ist den der Kollege? Erreicht er vieleicht das Rentenalte, und es bedarf damit keiner Kündigung.

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