Freistellung ohne Kündigung
Ein AN hat mit dem AG eine unwiderrufliche Freistellung von 20 Monaten vereinbart als Ausgleich für geleistete Überstunden. Der AN ist unbefristet beschäftigt. Der AG ist der Auffassung, nach Beendigung der Freistellung, wäre das Arbeitsverhältnis beendet. Was ist eure Meinung bzw. der rechtliche Status ? Vielen Dank für euere Mitteilungen.
Community-Antworten (4)
01.11.2019 um 09:23 Uhr
Da müsste man schon genau Wissen, was schriftlich vereinbart wurde. Ansonsten kann ja ein Überstundenausgleich nicht zum Ende des Arbeitsverhältnisses führen.
01.11.2019 um 12:11 Uhr
ja das kann so oder so sein... Wieso meint der AG denn, dass das Arbeitsverhältniss dann beendet ist?
01.11.2019 um 12:48 Uhr
Eine Kündigung muss schriftlich erfolgen und eindeutig sein. Wenn in der Freistellungvereinbarung keine Rede von Kündigung oder Beendigung oder ähnliches geschrieben steht ist das Arbeitsverhältnis nicht beendet. da die Kündigungsfrist aber wahrscheinlich nicht 20 Monate ist, könnte die aber natürlich noch kommen. Vielleicht sollte man aber einen Anwalt fragen, ob die Freistellungsvereinbarung als Kündigung angesehen werden kann, da die Widerspruchsfrist 21 Tage beträgt.
01.11.2019 um 15:19 Uhr
Wie alt ist den der Kollege? Erreicht er vieleicht das Rentenalte, und es bedarf damit keiner Kündigung.
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