Erstellt am 01.11.2019 um 08:23 Uhr von Kratzbürste
Da müsste man schon genau Wissen, was schriftlich vereinbart wurde.
Ansonsten kann ja ein Überstundenausgleich nicht zum Ende des Arbeitsverhältnisses führen.
Erstellt am 01.11.2019 um 11:11 Uhr von rtjum
ja das kann so oder so sein...
Wieso meint der AG denn, dass das Arbeitsverhältniss dann beendet ist?
Erstellt am 01.11.2019 um 11:48 Uhr von Kjarrigan
Eine Kündigung muss schriftlich erfolgen und eindeutig sein.
Wenn in der Freistellungvereinbarung keine Rede von Kündigung oder Beendigung oder ähnliches geschrieben steht ist das Arbeitsverhältnis nicht beendet.
da die Kündigungsfrist aber wahrscheinlich nicht 20 Monate ist, könnte die aber natürlich noch kommen.
Vielleicht sollte man aber einen Anwalt fragen, ob die Freistellungsvereinbarung als Kündigung angesehen werden kann, da die Widerspruchsfrist 21 Tage beträgt.
Erstellt am 01.11.2019 um 14:19 Uhr von BRHamburg
Wie alt ist den der Kollege? Erreicht er vieleicht das Rentenalte, und es bedarf damit keiner Kündigung.