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Eingruppierung nicht zugestimmt - was nun?

BT
betriebliche trübung
Jan 2018 bearbeitet

hallo leute,

ich brauch mal eure hilfe.

wir haben bei einer personellen einzelmaßnahme der versetzung, nicht aber der geplanten vergütung der kollegin zugestimmt. nun hat der arbeitgeber gesagt, er wolle das prüfen. unser ansprechpartner der gew ist moment nicht erreichbar und wir kommen im moment nicht weiter. was machen wir / müssen wir veranlassen, wenn die vergütungsgruppe nicht korrigiert wird?

falls diese frage schon einmal gestellt wurde, bitte nicht hauen, die suchanfrage funzt bei mir nicht (mehr).

4.27403

Community-Antworten (3)

L
Lotte

22.04.2008 um 00:35 Uhr

betriebliche trübung ;-) hilft Dir die RN 63 vom Däubler (10. Auflage) unter § 99 BetrVG?: "...und ihn sodann zur Einholung seiner Zustimmung sowie bei deren Verweigerung zur Einleitung des arbeitsgerichtlichen Zustimmungsersetzungsverfahrens zu verpflichten (Näheres § 101 Rn. 5). Einen solchen Antrag auf Eingruppierung unter Wahrung der Mitbestimmungsrechte kann der BR demgemäß in folgenden Fällen geltend machen: –Der AG unterlässt jede Eingruppierung (vgl. BAG 20. 12. 88). –Der AG gruppiert ein ohne die erforderliche Zustimmung des BR (vgl. BAG 22. 3. 83)...."

K
Kölner

22.04.2008 um 09:29 Uhr

@betriebliche Trübung Der böse Gewerkschafter... :-)) In der Regel wird der AG - so meine Erfahrung! - den Widerspruch gegen die Eingruppierung schlicht und einfach ignorieren. Eigentlich müsste er nämlich § 100 BetrVG achten. Das wiederum sollte den BR auf den Plan rufen und dann entsprechend der Lage der Dinge § 101 BetrVG wiederum achten...

BT
betriebliche trübung

22.04.2008 um 10:27 Uhr

@lotte und kölner: vielen dank! ihr seid mal wieder die besten :-)

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