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Dieser Beitrag ist vor 18 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Neuwahl ohne Zustimmung vom Betriebsrat?

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tanvir
Nov 2016 bearbeitet

hallo- profis- wir sind 40 personal in einem betrieb.unsere betriebsrat kämpft fur unsere rechte gegen der arbeitgeber seit 2 jahre.es ist wirklich ein stärke betriebsrat und keine angst hat vom AG- jetzt ein probleme getroffen, einige mitarbeiter die neu eingestellt würden,sammeln unterschriften vom beschäftigen gegen die betriebsrat( EIN NEU WAHL MACHEN) ich habe gehört,wenn hälfte personal unterschreiben haben,konnte es direkt ein neu wahl gemacht wird,ohne zustimmung vom betriebsrat oder vom gericht. is das ,dann neu wahl richtig-

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Community-Antworten (3)

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DonJohnson

21.04.2008 um 20:45 Uhr

Nein, so ist das nciht richtig. Richtig ist, dass ein viertel der Wahlberechtigten der Belegschaft bei groben Pflichtverletzungen des BR vorm Arbeitsgericht Neuwahlen beantragen können!

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DonJohnson

21.04.2008 um 20:46 Uhr

§23 Abs 1 BetrVG

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Mona-Lisa

21.04.2008 um 20:55 Uhr

@tanvir, also irgendwie hast du da eine Menge Unsinn gehört....... Die Hürden, so einen Antrag durchzubringen, sind sehr sehr hoch! Im § 23 BetrVG (mit Kommentar!) kannst du die Gründe nachlesen, die so ein Ansinnen begründen würden.

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