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Dieser Beitrag ist vor 18 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Vollfreistellung des BR-Vorsitzenden - Muss vor der Beschlussfassung der Arbeitgeber zwingend dazu gehört werden?

B
bluesis
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen,

unser Gremium beabsichtigt, die Vollzeit-Freistellung des Vorsitzenden zu beschließen. Muss vor der Beschlussfassung der Arbeitgeber zwingend dazu gehört werden? Wir sind 9 BR-Mitglieder und haben Anspruch auf eine Vollfreistellung.

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Community-Antworten (1)

M
Mona-Lisa

21.04.2008 um 20:36 Uhr

@bluesis, lies mal den Paragraphen und entscheide selber.......... § 38 BetrVG DKK, III. Entscheidung über Freistellungen, 2. Beratung mit dem Arbeitgeber

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