Vollfreistellung des BR-Vorsitzenden - Muss vor der Beschlussfassung der Arbeitgeber zwingend dazu gehört werden?
Hallo zusammen,
unser Gremium beabsichtigt, die Vollzeit-Freistellung des Vorsitzenden zu beschließen. Muss vor der Beschlussfassung der Arbeitgeber zwingend dazu gehört werden? Wir sind 9 BR-Mitglieder und haben Anspruch auf eine Vollfreistellung.
Community-Antworten (1)
21.04.2008 um 20:36 Uhr
@bluesis, lies mal den Paragraphen und entscheide selber.......... § 38 BetrVG DKK, III. Entscheidung über Freistellungen, 2. Beratung mit dem Arbeitgeber
Verwandte Themen
Vollfreistellung - Auswahl des BR
ÄlterUnsere erste Betriebsratswahl ist geschafft...... Nun kommt die erste Sitzung zur Wahl des Vorsitzenden und des Stellv. Sowie die Wahl des Freizustellenden.... Wir wollen gerne eine Vollfreistellun
Vollfreistellung
Hallo Unser BR hat einen Kandidaten für die Vollfreistellung. Dies wurde der Geschäftsleitung in der Monatssitzung (Januar) mitgeteilt, damit man sich rechtzeitig um Ersatz bemühen kann. Bisher wurd
Wahl der Freistellungen
ÄlterHallo zusammen, ich hätte ein paar Fragen zur Wahl der Freigestellten, die sich auch nach langem Studium des Fitting nicht geklärt haben. Also: In unserem Gremium müssen die Freigestellten komplet
Ende der Vollfreistellung
ÄlterHallo zusammen, hier ist meine kurze Frage zur Vollfreistellung eines BR-Mitglieds: Endet die Vollfreistellung mit Ende der Amtszeit und wo findet man den entsprechenden Gesetzestext dazu? Danke
Vollfreistellung wie wird da gewählt?
ÄlterHallo wir haben ein neuern Betriebsrat. Nun geht es um die Vollfreistellung. Kann der Betriebsrat sagen wir wollen keine Vollfreistellung? Angenommen es wird wird gewählt nur einer lässt sich auf