Erstellt am 21.04.2008 um 19:06 Uhr von DonJohnson
@Donald04
Sicher ist es wichtig jemanden freistellen zu lassen. Um so mehr um so besser. Die Frage ist aber erst mal, habt ihr die Möglichkeiten vom Gesetz her, oder kann der AG das ohne Probleme abschmettern. Auch finde ich eigentlich die Fragestellung falsch! Dieser Link jetzt wird nciht funktionieren, dennoch poste ich den jetzt: www2.igmetall.de/.../bremerhaven/file_uploads/informationsblattfrvorgesetztevonbetriebsratsmitgliedern.doc
Google mal bitte: herzlichen glückwunsch betriebsrat
Dann suche den Link (bei mir auf Seite 2). Da steht drin, was wichtiger ist, die BR Arbeit, oder die betriebliche Arbeit! Da solltet ihr ansetzen!
Erstellt am 21.04.2008 um 21:56 Uhr von Donald04
Vielen Dank Don Johnson, leider ging der Link wirklich nicht. Was meintest Du mit >Möglichkeiten vom Gesetz her, oder kann der AG das ohne Probleme abschmettern< Unser BR-V.macht wenn er anwesend ist immer viel BR-Arbeit, aber die Möglichkeit wird unserem BR-Stell-V. wie bereits
beschrieben nicht ermöglicht, deshalb die Freistellungsanfrage, denn es gibt viel zu tun. Antworten werden gerne entgegengenommen. Vielen Dank
Erstellt am 22.04.2008 um 12:06 Uhr von HF
Hallo Donald04,
Don meinte, ob es gesetzlich abgesichert ist, dass ihr einen "FREI" stellen könnt, d.h., erst ab 7 BRM kann einer frei bzw. teilweise freigestellt werden. Siehe § 38 BetrVG (Freistellung), bzw. § 9 BetrVG (Anzahl BRM). Wenn dieses alles erfüllt ist, dann könnt ihr mit eurem Chef ein Gespräch führen, das ihr ein BRM freistellen wollt.
Begründen könnt ihr das mit der Vielzahl von Aufgaben die erledigt werden müssen, sowohl gesetzliche wie auch betriebliche.