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Dieser Beitrag ist vor 18 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Freistellung - wie formulieren wir diesen Antrag?

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donald04
Jan 2018 bearbeitet

Hallo ins www, da unser BR-V. bedingt durch Ausschüße des GBR leider viel unterwegs ist und der Stellvtr. vorgeschrieben bekommt, wann er Br-Arbeit leisten soll und in der Abt. nicht mehr tragbar ist, wegen der BR-Arbeit (soll innerhalb der Abt. versetzt werden), möchte das Gremium den Stellvtr. freistellen. Wie können wir dies hieb und stichfest gegenüber der GL machen und wie formulieren wir diesen Antrag. Wäre super, wenn Ihr uns antworten würdet. Im Voraus schon mal vielen Dank.

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Community-Antworten (3)

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DonJohnson

21.04.2008 um 21:06 Uhr

@Donald04 Sicher ist es wichtig jemanden freistellen zu lassen. Um so mehr um so besser. Die Frage ist aber erst mal, habt ihr die Möglichkeiten vom Gesetz her, oder kann der AG das ohne Probleme abschmettern. Auch finde ich eigentlich die Fragestellung falsch! Dieser Link jetzt wird nciht funktionieren, dennoch poste ich den jetzt: www2.igmetall.de/.../bremerhaven/file_uploads/informationsblattfrvorgesetztevonbetriebsratsmitgliedern.doc Google mal bitte: herzlichen glückwunsch betriebsrat Dann suche den Link (bei mir auf Seite 2). Da steht drin, was wichtiger ist, die BR Arbeit, oder die betriebliche Arbeit! Da solltet ihr ansetzen!

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donald04

21.04.2008 um 23:56 Uhr

Vielen Dank Don Johnson, leider ging der Link wirklich nicht. Was meintest Du mit >Möglichkeiten vom Gesetz her, oder kann der AG das ohne Probleme abschmettern< Unser BR-V.macht wenn er anwesend ist immer viel BR-Arbeit, aber die Möglichkeit wird unserem BR-Stell-V. wie bereits beschrieben nicht ermöglicht, deshalb die Freistellungsanfrage, denn es gibt viel zu tun. Antworten werden gerne entgegengenommen. Vielen Dank

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HF

22.04.2008 um 14:06 Uhr

Hallo Donald04,

Don meinte, ob es gesetzlich abgesichert ist, dass ihr einen "FREI" stellen könnt, d.h., erst ab 7 BRM kann einer frei bzw. teilweise freigestellt werden. Siehe § 38 BetrVG (Freistellung), bzw. § 9 BetrVG (Anzahl BRM). Wenn dieses alles erfüllt ist, dann könnt ihr mit eurem Chef ein Gespräch führen, das ihr ein BRM freistellen wollt. Begründen könnt ihr das mit der Vielzahl von Aufgaben die erledigt werden müssen, sowohl gesetzliche wie auch betriebliche.

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