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Vetrauensbruch im Gremium - Besteht auch eine Geheimhaltungspflicht des BR gegenüger dem AGer?

L
luca
Jan 2018 bearbeitet

Besteht auch eine Geheimhaltungspflicht des BR gegenüger dem AGer? Konkret: Darf erwas, das im Gremium von einem BR Mitglied "ausdrücklich als Vertraulich"besprochen wird , der Geschäftsleitung zu getragen werden? Stellt dieses ein Verstoss gegen§79 dar? Was kann getan werden?

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Community-Antworten (2)

SS
schwester s

21.04.2008 um 15:03 Uhr

hallo luca,

wenn es nicht so traurig, weil bekannt, würde ich sagen um gottes willen, dass geht gar nicht. Aber wenn es nicht bewiesen werden kann, hat man ganz schlechte Karten gegen dieses BRM: es geht den AG generell gar nichts an, was im BR besprochen wird, Aussagekräftig ist dann auch nur mit Beschluss, der BRV. Alle anderen haben sich daran zu halten. Gerade dieses Pockerspiel, mal sehen welches BRM dicht hält(meistens vom AG bewußt, gelobt und vor Belegschaft hervorgehoben) wird von AG gern gespielt um so an Infos zu kommen. Bei groben Verstößen kann der §23 helfen, aber da muß es wirklich Wasserdicht sein in der Beweislage und Einigkeit im Gremium,(was leider auch nicht überall selbstverständlich ist) ist Vorraussetzung. schwester s

W
Waschbär

21.04.2008 um 15:07 Uhr

@luca, verpasse dem Typen einfach eine Bunkerschelle, dann ist ruh und der wird nicht mal mehr muh machen.Mit solchen Rede Bedürftigen ist unter auschöpfung der Peace Pfade kein anders auskommen.

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