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Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Veröffentlichung der Betriebsratskosten

D
didius
Jan 2018 bearbeitet

Liebe Forumsmitglieder,

unser Betriebsratsgremium (9 BR-Mitglieder bei 285 Mitarbeitern) hat sich dieses Jahr recht zahlreich zu Betriebsratsfortbildungen gemeldet. Die Freistellung eines Betriebsratsmitgliedes wurde von Seite der GF nicht befürwortet, da dafür kein Budget bestehe. Nun steht ab Oktober die Freistellung eines BR- Mitgliedes an. Ein seit langem geplantes Gespräch zwischen Betriebsrat und Geschäftsführung wurde nun kurzfristig von unserem GF in einem Schreiben abgesagt. Es wurde in diesem Schreiben die Zusammenarbeit der GF mit dem BR als Kritisch gesehen. Ferner wurde ausgesagt, dass aufgrund der Kostenexplosion des Betriebsrats das diesjährige Betriebsfest ausfallen muss. Außerdem wurde eine Summe ( 100.000 €) genannt, die der neue Betriebsrat ja kosten würde, und die von Seiten der GF nirgendwo Budgetiert werden könne. Sollte der Betriebsrat auf die tariflichen Eingruppierung der Kollegen weiterhin bestehen, werden demnächst Kollegen ihren Arbeitsplatz verlieren ( Den für uns gültigen Tarif wird nämlich auch nicht überall eingehalten).

Dieser Brief wurde per e-mail an alle Dienststellenleiter ( 18 Dienststellenleiter ohne jedliche Prokura), unseren 2 Fahrdienstleiter und der Chefsekretärin sowie an alle BR-Mitglieder verschickt. Meine Frage: Liegt außer einen absoluten Vetrauensbruch auch ein Verstoss gegen §119 BetrVG vor, da die Kosten des BR veröffentlicht wurden ( eine Aufschlüsselung liegt nicht vor, nur die angeblichen Endsummen von 100.000 €) und besteht grundsätzlich die Möglichkeit von strafrechtlichen Kosequenzen? Zur Info: Die Dienststellenleiter sind keine Verwaltungsangestellete, sondern sorgen gegen Zahlung einer geringen Funktionszulage für den ordnungsgemäßen Arbeitsablauf der Arbeitsstellen ( Rettungswachen/Rettungsdienst). Sie dienen natürlich auch als Multiplikator zu den anderen Kollegen. Einige Kollegen ( keine Dienststellenleiter) fragten nun schon bei uns an, ob denn demnächst MA wegen den Kosten des Betriebsrats entlassen werden müssten. Vielleicht könnt ihr mir Tipps geben, wie wir Sinnvoll in dieser Angelegenheit weiterverfahren können.

Viele Grüße

didius

2.68803

Community-Antworten (3)

K
Kölner

09.09.2006 um 17:55 Uhr

@didius Gelinde gesagt ist Dein Hinweis, dass es sich um einen Vertrauensbruch handeln könne, die mildeste Formulierung eines solchen massiven Gesetzesverstoss. Ich würde sofort ein 119er Verfahren (ggf. unter zu Hilfenahme der Gewerkschaft) nach Abs. 1 Nr.2 in die Wege leiten. Einen ebenso offenen Brief an die Belegschaft sähe ich als dringend erforderlich an.

M
matze83

10.09.2006 um 22:20 Uhr

Hi

hört sich nach DRK an :-)))

Aber spaß beiseite. Ich würde ein verfahren nach 119 einleiten, ein Brief an die Dienststellenleiter rauslassen und eine Betriebsversammlung einberufen und klar gegen die Vorwürfe Stellung beziehen.

D
didius

11.09.2006 um 10:43 Uhr

@matze83

Ich sag nur " Abenteuer Menschlichkeit"

Aber auch spaß beiseite. Ich danke euch für eure hilfe und ich denke, dass unser Gremium den 119er ziehen wird und ein Verfahren einleitet, sollte nicht eine Ausdrückliche und zufriedenstellende Klärung der Sachlage seitens der GF erfolgen.

gruß

didius

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