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Betriebsversammlung Protokoll - für den Filialleiter?

H
hennessy
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

eine Frage,

wir haben am Freitag eine Betriebsversammlung durchgeführt.

Da wir im unserem Betrieb (Grosshandel) während der arbeitszeit schlecht eine Versammlung durchführen können, haben wir uns mit der Filialleitung geeinigt die Versammlung am Freitag nach den Öffnungszeiten (14:00 Uhr) zu machen. Übersunden werden Notiert und können abgefeiert werden.

jetzt hat der Filialleiter ein Protokoll der Betriebsversammlung verlangt bevor er diese Überstunden akzeptiert.

Hat er das Recht?

3.32501

Community-Antworten (1)

P
Petrus

21.04.2008 um 12:55 Uhr

Da es keine Pflicht gibt, ein Protokoll anzufertigen, habt ihr auch keins. Aber ihr habt bestimmt § 43 (2) BetrVG beachtet - da kann der Filialleiter doch sicher beim Arbeitgeber(vertreter) nachfragen, was denn so war. Was euer Filialleiter akzeptieren will, ist seine Sache; dass er die Zeit zu bezahlen hat, steht im Gesetz (§44 BetrVG). Notfalls also einklagen.

BTW: Eine bessere Werbung für die GEW gibt es doch fast gar nicht...

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