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MA-Adressen für Umfrage

H
happy
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen,

kann mir jemand eine rechtliche Grundlage nennen damit der BR die Adressen aller Mitarbeiter von der GF fordern kann um eine Umfrage unter den Mitarbeitern durchzuführen? Ok, über den Sinnn oder Usinn von Umfragen wurde im Gremium diskutiert, wir wollen eine solche durchführen. Nun stellt sich die GF hin und verweigert die Adressen wg. Datenschutz.

5.33005

Community-Antworten (5)

R
Rollie

13.11.2006 um 16:50 Uhr

Mir erschließt sich nicht so ganz der Sinn, weshalb die Umfrage an die Privatadresse gehen muß.

H
happy

13.11.2006 um 16:54 Uhr

@Rollie Wir möchten gerne die Umfrage auf elektronischem Wege durchführen->Mail an Kollegen mit Link zu einem externen Anbieter zur Umfrage. Hier blockt die GF ;-) Jetzt wollen wir mit dem "Postweg" drohen....

D
da-grinch

13.11.2006 um 19:17 Uhr

Hi,

ich glaube es hakt bei Dir happy.

Ne umfrage eines externen Institutes vom PRIVATEN Mailaccount/I-net anschluss aus?? Was machen die MA ohne Mail-Addy?

Hier hat Dein AG schon recht wg. Datenschutz.

Auch ist eine Umfrage, wie auch immer geartet, Arbeitszeit und findet nich in der Freizeit statt!

da-grinch

H
Heini

14.11.2006 um 00:11 Uhr

Könnte mir vorstellen, das eine Umfrage über den Postweg, von den Kosten her, unverhältnismäßig ist.

T
Tamirasun

14.11.2006 um 08:56 Uhr

Wir haben auch schon Umfragen etc. gemacht.

Dabei haben wir den im Betrieb anwesenden die Umfrage per Hauspost zukommen lassen und den Mitarbeiter/innen im EZU etc. per Post.

Unser Arbeitgeber hat uns die Adressen aber zur Verfügung gestellt. Natürlich muß man den Datenschutz beachten, doch da gibt es Möglichkeiten, so lange die schutzwürdigen Interessen der Betroffenen angemessen sind. (...)

Lies mal im Bundesdatenschutzgesetz nach. Hab im Kittner Arbeits-und Sozialordnung nachgelesen.

Und dem mit der Arbeitszeit von da-grinch, schliesse ich mich an!!!

Viel Erfolg

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