Abwahl des Betriebsrates; Dem BR wurde angeraten sein Amt niederzulegen oder die Firma wird zum Ende des Jahres zugemacht - was tun?
Hallo, wir haben jetzt große probleme mit unserer GF ,in einer Informationsveranstaltung wurde der BR richtig fertig gemacht und nun wurden dieAN darüber informiert wieviel Prozent der AN gegen den BR sein müssen um den BR abzuwählen der Grund für das Verhalten des AG ist das wir unseren Anwalt eingeschaltet haben zwecks Beratung und Vorgehen wegen der Jahressonderzahlung. Dem BR wurde angeraten sein Amt niederzulegen oder der Firma wird zum Ende des Jahres zugemacht da sie nicht mit dem jetztigen BR zusammenarbeiten werden er verweigert auch alle Gespräche . Nun springen die ersten BRMitglieder ab nun meine Frage wieviele Mitglieder müssen den vorhanden sein damit der BR im Amt bleibt und wie geht das wenn die AN uns abwählen wollen bzw. einen neuen BR haben wollen Danke Rika
Community-Antworten (2)
18.04.2008 um 18:32 Uhr
So einfach ist ein BR nicht abzuwählen, unfd das aus gutem Grund. Nur nach § 23 BetrVG kann der Betriebsrat abgewählt werden, aber nur nach schwerwiegender verletzung seiner Pflichten. Das müssen mindestens ein viertel der Arbeitnehmer beim zuständigen Arbeitsgericht beantragen
Aber was Euer Arbeitgeber da treibt ist Behinderung der Betriebsratsarbeit, und somit eine Straftat.
Anwalt beauftragen und durch...
Und wenn er den Betrieb dann stilllegt, hätte ers auch so getan. Ehrlich. Das ist die übliche Masche
19.04.2008 um 02:18 Uhr
"Dem BR wurde angeraten sein Amt niederzulegen oder der Firma wird zum Ende des Jahres zugemacht"
rika, ihr solltet dann vom AG fordern, umgehend mit euch wg. Erstellung eines Sozialplanes in Verhandlung zu treten ! Sein Gesicht würde ich gerne dabei sehen .....
Und ein BR, der der Aufforderung zur Amtsniederlegung nachkommt sollte die Funktionsfähigkeit seines Oberstübchens feststellen lassen und macht hoffentlich Platz für Leute, die es dann richtig machen, oder ?
" wieviele Mitglieder müssen den vorhanden sein damit der BR im Amt bleibt " Antwort: Alle. Und mindestens ein Ersatzmitglied (Nachrücker). Wenn das nicht mehr der Fall ist: Neuwahlen. Und solange mindestend die Hälfte der ursprünglichen BR-Stärke vorhanden ist, seid ihr noch handlungsfähig und könnt Beschlüsse fassen (z.B. Rechtsanwalt einschalten)....
Ansonsten wie die betriebsratten meinen: Anwalt von der Leine lassen. Es wird rumpeln, aber das legt sich. Wie bei uns :-))
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