Unser AG entwickelt gerade firmenweite Krankenlisten, sowie Performancelisten. Wir sind hier auch eingebunden, bzw. können mitgestalten, bzw. versuchen gerade den AG von der Krankenliste abzubringen. Soweit zur Situation.

Frage; Können wir die AN über unsere Mitwirkung an diesen "technischen Überwachungsmaßnahmen" informieren - also die AN über diese Listen ansich informieren oder unterliegt dies der Geheimhaltunspflicht?

Danke und Gruß