Erstellt am 28.10.2019 um 15:38 Uhr von celestro
Ihr könnt und dürft die MA informieren. Wie allerdings eine Krankenliste eine technische Überwachungsmaßnahme darstellen soll, entzieht sich meinem Verständnis. Oder sind Excellisten gemeint?
Erstellt am 28.10.2019 um 16:51 Uhr von Kratzbürste
Ihr solltet sie unbedingt darüber informieren. Eine Geheimhaltung gibts da nicht.
Erstellt am 29.10.2019 um 08:32 Uhr von Airjaw
Vielen Dank schon mal für Eure Antworten.
@celestro: Ja. Die HR möchte eine Exceltabelle erstellen, bzw. diese ist in Arbeit, darin sind alle AN Namen, etc. aufgeführt, mit den entspr. Krankentagen. D.h., nicht nur die jeweilige Führungskraft kann, wie bisher, nachschauen, wer von ihren Leuten krank war, sondern die HR bekommt dadurch eine allumfassende Krankenübersicht über den ganzen Betrieb. Man kann dann nach Name und nach Kranktagen, etc. filtern. Plus Krankenlisten, die der AG über die Krankenkasse der meisten AN bekommt, sind das schon ne Menge Daten die uns gar nicht schmecken! ;-)
Erstellt am 29.10.2019 um 09:32 Uhr von celestro
"die HR bekommt dadurch eine allumfassende Krankenübersicht über den ganzen Betrieb."
Diese Daten dürfte die HR sowieso haben. Was ist denn das Ziel der Aktion? Ich würde jedenfalls einen Rechtsanwalt einschalten und das überprüfen lassen.
Erstellt am 29.10.2019 um 10:12 Uhr von Airjaw
Naja, natürlich um rechtzeitig dem Mitarbeiter Unterstützung anzubieten, bzw. herausfinden warum der eine oder andere so oft krank war, etc. Sagt HR. :-)
Wir fürchten aber, dass so der AG firmenweit sehen kann, wer häufig krank ist - mit all den eventuellen Folgen ...
Soweit ich recherchiert habe, braucht es für ein Gesundheitsmanagement keine Krankenliste sondern, ganz andere Werkzeuge um gegen Krankheit im Unternehmen vorzubeugen. Google weiß da sehr viel! :-)
Jedenfalls ging es mir hier erst mal dazu, ob wir von dieser Arbeit an die AN berichten dürfen. Die inhaltliche Diskussion ist eine ganz andere.