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Bei der Beurteilung der Gefährden am AP, MUSS ein Betriebsarzt dabei sein?

T
Titi
Okt 2019 bearbeitet

Es wird gerade eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt. Bei der Beurteilung der Gefährden am Arbeitsplatz MUSS ein Betriebsarzt dabei sein?

Danke.

17008

Community-Antworten (8)

K
kratzbürste

28.10.2019 um 15:39 Uhr

Nein- aber die Gefährdungsbeurteilung muss von einem Fachmann gemacht werden. Habt ihr denn üner die Prozedur und das wie mitbestimmt?

R
rtjum

29.10.2019 um 09:07 Uhr

zitat Kratzbürste: "die Gefährdungsbeurteilung muss von einem Fachmann gemacht werden". Steht wo? Der Unternehmer ist dafür zuständig, dass die gemacht wird. Wen er das machen lässt ist seine Sache, in Betrieben mit BR kann da natürlich Einfluss genommen werden. Wenn es dann zu arbeitssicherheitstechnischen Problemen oder Unfällen kommt kann es natürlich gut sein, dass der AG persönlich haftbar ist und das aufgrund, fehlerhafter GefBu dann auch vollumfänglich.

J
JanV

30.10.2019 um 13:41 Uhr

zitat Kratzbürste: "die Gefährdungsbeurteilung muss von einem Fachmann gemacht werden". Steht wo?

Hier: https://www.gesetze-im-internet.de/betrsichv_2015/__3.html

"Die Gefährdungsbeurteilung darf nur von fachkundigen Personen durchgeführt werden. Verfügt der Arbeitgeber nicht selbst über die entsprechenden Kenntnisse, so hat er sich fachkundig beraten zu lassen." BetrSichV §3 Abs. 3

Bei TÜVRheinland gibt es z.B. Seminare dazu, um die nötige Qualifikation zu erhalten ;-)

R
rtjum

30.10.2019 um 15:20 Uhr

genau und zB der Betriebsleiter ist die fachkundige Person...

C
celestro

30.10.2019 um 16:04 Uhr

"genau und zB der Betriebsleiter ist die fachkundige Person..."

dürfte in vielen Fällen nicht zutreffen .... fachkundig heißt nicht, dass man sich im Betrieb auskennt.

R
rtjum

30.10.2019 um 17:12 Uhr

"dürfte in vielen Fällen nicht zutreffen .... fachkundig heißt nicht, dass man sich im Betrieb auskennt. " sorry, hätte vielleicht den Ironiemodus kenntlich machen sollen. Selbst wenn der §2 der BetrSichV noch erklärt was eine fachkundige Person ist und das diese geschult werden muss, so entscheidet immer noch der AG wer es denn nun ist. Und bei unseren, leider total überlasteten Kontrollbehörden, fällt das doch fast immer erst auf wenn etwas passiert. Gerade in kleineren Unternehmen gibt es die GefBu oft immer noch nicht.

T
Titi

31.10.2019 um 12:57 Uhr

Dieser Forum ist lächerlich

C
celestro

31.10.2019 um 13:51 Uhr

Weil man so nett war, Dir Deine Frage zu beantworten? Na Du bist mir ja ein Held.

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