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Beurteilung und 2te Personalakte

H
herbi
Jan 2021 bearbeitet

Darf ein ehemals verwendeter Beurteilungsbogen zur Einschätzung und als angeblicher Notizzettel verwendet werden. In meinem Fall hab es zusätzlich noch einen Potentialanalysebogen. Beide sind in der Bewertung total unterschiedlich.

Darf meine Chef einen Bewertungsbogen aus 2008 in den Händen halten, bzw. ein Abbild. Darf er Personalunterlagen sammeln (2te Akte)

Muss man mir eine Beurteilung / Potentialanalyse (Beurteilung) vorlegen, oder kann mein Chef, dieses direkt an die Perso geben?

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48501

Community-Antworten (1)

P
Petrus

10.03.2010 um 18:30 Uhr

Darf ein ehemals verwendeter Beurteilungsbogen zur Einschätzung und als angeblicher Notizzettel verwendet werden.

Nein, denn dessen Inhalt wird vom BR nicht (mehr) zugestimmt. (§94)

Darf meine Chef einen Bewertungsbogen aus 2008 in den Händen halten

Kommt drauf an... Wofür braucht er den?

Darf er Personalunterlagen sammeln (2te Akte)

Soweit dies für die tägliche Arbeit notwendig ist, teilweise ja. Was für die tägliche Arbeit nicht nötig ist, hat er nicht zu sammeln sondern im Bedarfsfall beim Personal anzufragen.

Muss man mir eine Beurteilung / Potentialanalyse (Beurteilung) vorlegen...

Siehe §83 BetrVG. Man beachte die Mehrzahl: Auch die \"Privat-Personalakte\" von deinem Chef gehört zu den über dich geführten Personalakten, nicht nur der Hefter im Personalbüro.

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